Werkstattlotse

Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Werkstätten)

Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen der Werkstatt (Verantwortliche) und Werkstattlotse – Fatih Sürücüoglu, Flenderstr. 83, 23569 Lübeck (Auftragsverarbeiter). Er ist Bestandteil der Bedingungen für Werkstätten. Er kommt mit deren Annahme vor der ersten Nutzung der Werkstatt-Software zustande (Bedingungen für Werkstätten Nr. 2) – elektronisch, wie es Art. 28 Abs. 9 DSGVO zulässt – und gilt ab dann für alle Daten, die die Werkstatt in der Software verarbeitet, im Testzeitraum, ohne Tarif und während einer Sperre nach Nr. 4 der Bedingungen für Werkstätten. Angenommen wird er nach der Freischaltung; bis dahin öffnet die Werkstatt-Software keine Daten des Betriebs. Werkstattlotse speichert die Annahme mit Fassung, Zeitpunkt, Namen und Konto; die Vertragsbestätigung mit diesem Text lädt die Werkstatt jederzeit unter „Konto“ → „Tarif & Vertrag“ herunter.

1. Gegenstand, Art und Zweck

Der Auftragsverarbeiter betreibt die Werkstatt-Software (Kalender, Eingang, Aufträge, Kostenvoranschläge, Material und Kalkulation, Mitarbeiterzugänge) und verarbeitet dabei die Daten, die die Werkstatt für ihren Betrieb eingibt. Zweck ist die Bereitstellung der Software im Auftrag der Werkstatt. Rechnungen an ihre Kunden stellt die Werkstatt selbst. Nur wenn Werkstattlotse für sie das Zusatzpaket für Rechnungen freigeschaltet hat, speichert der Auftragsverarbeiter die Rechnungen, die die Werkstatt in der Software schreibt, und schickt sie in ihrem Auftrag an ihre Kunden; sonst erstellt, versendet und bewahrt er keine auf.

1a. Eigene Verarbeitung von Werkstattlotse

Nicht im Auftrag, sondern als eigener Verantwortlicher verarbeitet Werkstattlotse die Buchungen über die Plattform samt Zustand (etwa „nicht erschienen“) und Auftragswert für Vermittlung, Gebühren und Schutz vor Missbrauch, die Anzahl nicht wahrgenommener Termine, Kundensperren, soweit es sie auf der Plattform durchsetzt, die Zugänge der Mitarbeiter für Anmeldung und Sicherheit sowie Öffnungs- und Arbeitszeiten und das Merkmal „Elektro & Hybrid“ für Suche und Anzeige. Ebenso gibt Werkstattlotse als eigener Verantwortlicher die Kontaktdaten der Kunden frei (zum Terminbeginn, bei Nichterscheinen und später Absage) und übermittelt und speichert die Nachrichten zwischen Werkstatt und Kunde zu einer Buchung (Nummern 3, 5 und 9 der Bedingungen für Werkstätten; Datenschutzerklärung Abschnitte 4, 4d und 4f).

2. Daten und Betroffene

BetroffeneMitarbeiter der Werkstatt, Kunden der Werkstatt, Ansprechpartner bei Händlern und Prüfdiensten
DatenNamen, E-Mail-Adressen, Rollen und freigeschaltete Bereiche der Mitarbeiterzugänge, soweit die Werkstatt sie für ihren Betrieb pflegt (für Anmeldung und Sicherheit verarbeitet Werkstattlotse die Zugänge selbst, Nr. 1a); Push-Adressen der Geräte, auf denen ein Zugang Mitteilungen erlaubt hat (bis zum Abbestellen, zum Entzug des Zugangs oder bis der Push-Dienst das Abo verwirft; die Mitteilung selbst enthält keine Kundendaten); Arbeitszeiten und Qualifikationen; Auftrags- und Fahrzeugdaten der Kunden (Name und Telefonnummer ab dem Beginn des Termins, eine hinterlegte Anschrift ab der Annahme des Fahrzeugs, weitere Daten, soweit der Kunde sie freigibt; Ausnahmen nach Nr. 5 der Bedingungen für Werkstätten); Kostenvoranschläge; Fotos des Fahrzeugs bei Annahme, Befund und Abgabe (verschlüsselt gespeichert, höchstens zwölf je Auftrag, mit Art, Beschreibung und Zeitpunkt); Händler- und Artikeldaten; E-Mail-Adressen eingeladener Prüfer; nur mit Zusatzpaket für Rechnungen: Rechnungen an Kunden mit Name, Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse des Kunden

3. Pflichten des Auftragsverarbeiters

4. Unterauftragsverarbeiter

netcup GmbH, KarlsruheHosting: Server, Datenbank und Sicherungen auf dem Server, Rechenzentrum Nürnberg (Deutschland), seit 12.10.2026
united-domains AG, StarnbergE-Mail-Versand und Domain, Rechenzentrum in Deutschland; bis 12.10.2026 auch das Hosting

Neue oder andere Unterauftragsverarbeiter – auch einen Wechsel des Hosters – kündigt der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Die Werkstatt kann bis dahin widersprechen; einigen sich beide Seiten nicht, kann sie den Vertrag zum Wechsel kündigen. Unterauftragsverarbeiter verpflichtet der Auftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten wie nach diesem Vertrag (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Mitteilungen an Werkstatt-Zugänge weckt der Auftragsverarbeiter über den Push-Dienst, den der Browser des Geräts vorgibt (etwa von Google, Apple oder Mozilla); dieser erhält nur die Push-Adresse und ein Wecksignal ohne Inhalt. Der Zahlungsdienstleister Stripe verarbeitet nur die Zahlungsdaten der Werkstatt für ihren eigenen Vertrag mit Werkstattlotse, nicht die Daten, die die Werkstatt in der Software pflegt; er ist deshalb kein Unterauftragsverarbeiter nach diesem Vertrag. Ebenso wenig Google Firebase Cloud Messaging: Darüber stellt Werkstattlotse Mitteilungen seiner Kunden-App in eigener Verantwortung zu, nicht im Auftrag der Werkstatt. Auch der SMS-Anbieter seven communications GmbH & Co. KG, Kiel (seven.io) ist kein Unterauftragsverarbeiter nach diesem Vertrag: Er stellt nur bei einem bestehenden SMS-Zugang den Code der freiwilligen Zwei-Faktor-Anmeldung an die Handynummer zu, die eine Person selbst für ihren eigenen Zugang hinterlegt hat – in eigener Verantwortung von Werkstattlotse (Datenschutzerklärung, Abschnitt 9b).

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

6. Laufzeit

Dieser Vertrag gilt, solange die Werkstatt die Software nutzt, und darüber hinaus, solange der Auftragsverarbeiter Daten der Werkstatt nach Nr. 3 noch aufbewahrt.

Stand: 27.10.2026 · Vertragsfassung 2026-10-25