Datenweitergabe an Ihre Werkstatt
Sie buchen einen Termin bei Ihrer Werkstatt. Seit dem 10.10.2026 setzen Sie dafür kein Häkchen mehr: Die Werkstatt bekommt, was sie für Ihren Auftrag braucht – nicht mehr. Grundlage ist Ihr Vertrag mit der Werkstatt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Mit der Buchung: Buchungsnummer, Leistung, Termin, Preis, Ihre Hinweise sowie die Stammdaten Ihres Fahrzeugs: Hersteller, Modell, Baujahr, Antrieb, Gesamtgewicht und, wenn hinterlegt, HSN und TSN. Sie braucht sie, um den Termin vorzubereiten – Arbeitsplatz, Zeit und passende Teile.
Nach ihrer Bestätigung des Termins: die Fahrgestellnummer (FIN), um passende Ersatzteile für den Auftrag zu bestimmen und bei Bedarf zu bestellen, und den Kilometerstand, den Sie gemeldet haben – etwa für Wartungsintervall und Prüfung. Eine Bestellung erfolgt durch die Werkstatt in eigener Verantwortung; Werkstattlotse übermittelt die FIN nicht selbst an Teilelieferanten.
Mit dem Beginn Ihres Termins: Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Kennzeichen – zur gebuchten Zeit oder, wenn sie Ihr Fahrzeug früher annimmt, ab dieser Annahme (am Tag des Termins höchstens zwei Stunden vorher, früher nur, wenn Sie in der App „Fahrzeug jetzt abgeben“ getippt haben). Ab dann braucht sie diese Angaben, um zu wissen, wer kommt, um Sie bei Rückfragen zu erreichen und für ihre Rechnung. Bis dahin läuft der Kontakt über Werkstattlotse – sie schreibt Ihnen, und Sie antworten in der App unter „Termine“. Haben Sie eine Anschrift hinterlegt, sieht sie diese ab der Annahme Ihres Fahrzeugs für ihre Rechnung.
Wenn Sie nicht kommen oder spät absagen: Markiert die Werkstatt Ihren Termin als „nicht erschienen“, sieht sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer weiter, damit sie mit Ihnen einen Folgetermin vereinbaren kann. Gilt für Ihre Buchung eine Ausfallpauschale – nach der Regel der Werkstatt, die Sie vor dem Buchen sehen, und nie innerhalb Ihrer Widerrufsfrist –, sieht sie zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse und eine hinterlegte Anschrift, um die Pauschale in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn Sie so spät absagen, dass die Pauschale anfällt, und die Werkstatt sie geltend macht – dann frühestens zur gebuchten Zeit. Die Angaben stehen ihr 90 Tage lang zur Verfügung.
Fotos vom Fahrzeug: Die Werkstatt hält den Zustand Ihres Fahrzeugs bei Annahme, Befund und Abgabe mit Fotos fest. Diese Fotos gehören zum Auftrag – Sie sehen sie in der App unter „Termine“ und können sie dort herunterladen. Wir löschen sie mit der Abholung Ihres Fahrzeugs, spätestens 3 Tage nach der Fertigmeldung.
Wofür: Vorbereitung des Termins, Bestimmung und gegebenenfalls Bestellung passender Ersatzteile, Rückfragen, Rechnung und Ausführung des gebuchten Auftrags. Keine Werbung. Wenn die Werkstatt für die Bestellung die FIN an einen Teilelieferanten weitergibt, entscheidet und verantwortet sie dies selbst und muss Sie darüber informieren.
Was nicht weitergeht: Ihren Standort, Fehlercodes, frühere Aufträge bei anderen Werkstätten und Ihr Geburtsdatum gibt Werkstattlotse nicht an die Werkstatt – sie sieht nur die Anzahl der Termine, die Sie in den letzten 12 Monaten nicht wahrgenommen haben (Datenschutzhinweise, Abschnitt 4d).
Nachvollziehbar: Jeder Abruf durch die Werkstatt wird protokolliert; die Abrufe stehen in Ihrer Datenauskunft unter „Ich“ → „Meine Daten herunterladen“.
Was bei der Werkstatt bleibt: Angaben, die sie zur Auftragsdokumentation und aus steuerlichen Gründen aufbewahren muss, verarbeitet sie ab dem Reparaturauftrag in eigener Verantwortung.
Buchungen bis zum 09.10.2026: Dort gilt weiter, was Sie damals freigegeben haben (Datenfreigabe, Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Diese Freigabe können Sie jederzeit in der App unter „Termine“ → „Datenfreigabe“ widerrufen; sie endet spätestens 90 Tage nach Abschluss des Auftrags.
Ein Häkchen für weitere Datenarten gibt es beim Buchen seit Fassung 5 nicht mehr.
Fassung dieses Texts: einwilligung-v5:af4564e2d4078d6b. Jede Freigabe verweist auf die Fassung, die beim Buchen angezeigt wurde.
Stand: 27.10.2026