Datenschutzerklärung
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst. Hier steht, welche Daten Werkstattlotse verarbeitet, wozu, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange und welche Rechte Sie haben. Werkstattlotse setzt keine Werbe- oder Analyse-Cookies ein und verfolgt Sie nicht über andere Websites oder Apps.
1. Verantwortlicher
Werkstattlotse – Fatih Sürücüoglu, Flenderstr. 83, 23569 Lübeck
Inhaber und damit Verantwortlicher: Fatih Sürücüoglu
E-Mail: info@werkstattlotse.com · Telefon: +49 151 52392970
2. Hosting und Server-Protokolle
Die Website, die Apps und die Datenbank laufen seit dem 12.10.2026 auf einem eigenen Server bei der netcup GmbH, Karlsruhe, im Rechenzentrum Nürnberg (Deutschland). Beim Aufruf verarbeitet der Server technisch notwendige Angaben (IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, Browserkennung) in Protokolldateien, um den Betrieb zu sichern und Angriffe abzuwehren. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Zugriffsprotokolle des Webservers löschen wir nach 14 Tagen. E-Mails versenden wir über den Mailserver der united-domains AG, Starnberg (Deutschland), bei der auch unsere Domain liegt und bis zum 12.10.2026 die Website lag. Mit beiden besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
2a. Die App aus dem App Store und von Google Play
Werkstattlotse gibt es als App für iPhone (App Store von Apple) und Android (Google Play) sowie im Browser. Beim Herunterladen verarbeiten Apple (Apple Distribution International Ltd., Cork, Irland) bzw. Google (Google Ireland Limited, Dublin, Irland) Daten wie Ihr Store-Konto und den Zeitpunkt in eigener Verantwortung; dafür gelten deren Datenschutzhinweise. Wir erhalten von den Stores keine Angaben zu Ihrer Person, höchstens zusammengefasste Download-Zahlen. Die App verarbeitet dieselben Daten wie die Website; sie enthält keine Werbe-, Analyse- oder Tracking-Bausteine.
3. Kundenkonto für Autofahrer
Für Buchungen legen Sie ein Konto an (Nutzungsbedingungen, Abschnitt 1). Wir verarbeiten Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Passwort (nur als Hash, siehe „Anmeldung“), Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer sowie die Angaben zu Ihren Fahrzeugen (Hersteller, Modell, HSN/TSN, Baujahr, Antrieb, Kilometerstand, auf Wunsch Kennzeichen und Fahrgestellnummer). Für eine Buchung brauchen wir Ihre bestätigte E-Mail-Adresse, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Telefonnummer; ohne sie ist keine Buchung möglich. Die Anschrift ist freiwillig. Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Name, Geburtsdatum und Telefonnummer speichern wir verschlüsselt. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Geburtsdatum: Ihr Geburtsdatum verarbeiten wir allein, um zu prüfen, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind – ein Konto anlegen und buchen können Sie ab 18 Jahren (Nutzungsbedingungen, Abschnitt 1; Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wir speichern es verschlüsselt; Werkstätten sehen es nicht, und wir geben es an niemanden weiter. Es wird mit Ihrem Konto gelöscht. Wann Sie Ihre Volljährigkeit zuerst angegeben haben, halten wir mit dem Zeitpunkt als Nachweis fest; dieser Zeitpunkt und die Fassung der angenommenen Nutzungsbedingungen bleiben nach dem Löschen ohne Namen und Kontaktdaten am gelöschten Konto stehen.
Anschrift: Geben Sie Ihre Anschrift an, speichern wir sie ebenfalls verschlüsselt. Die Werkstatt, bei der Sie gebucht haben, sieht sie ab der Annahme Ihres Fahrzeugs und kann sie dabei ergänzen; bei Nichterscheinen oder später Absage mit Ausfallpauschale sieht sie sie für deren Rechnung (Abschnitt 4d). Die Werkstatt braucht sie für ihre eigene Abrechnung mit Ihnen – ihre Rechnung stellt sie selbst, nicht über Werkstattlotse.
Anmeldung: Sie melden sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Das Passwort speichern wir nie im Klartext, sondern nur als Hash (Argon2id, sonst bcrypt), den wir zusätzlich mit einem geheimen Schlüssel des Servers bilden – lesen können auch wir es nicht. Mit einem Code per E-Mail bestätigen Sie Ihre Registrierung, und mit einem solchen Code legen Sie ein neues Passwort fest („Passwort vergessen?“). Ein Code gilt 10 Minuten; wir speichern ihn nur als Prüfwert und löschen ihn nach 24 Stunden. Die Angaben Ihrer Registrierung (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, das Passwort als Hash) liegen bis zur Bestätigung nur verschlüsselt an diesem Code, höchstens 24 Stunden; erst mit dem Code entsteht Ihr Konto. Wann Ihre E-Mail-Adresse bestätigt wurde, halten wir fest. Ändert sich Ihr Passwort, schicken wir Ihnen einen Hinweis per E-Mail. Werkstätten und Prüfdienste melden sich in ihrer Software mit einem Code per E-Mail an – oder mit dem Passwort, das die Person für ihr Konto festgelegt hat, bzw. über Google oder Apple; die Verwaltung der Plattform meldet sich nur mit einem Code per E-Mail an. Die Sitzung speichern wir in einem technisch notwendigen Cookie („wl_sitzung“).
Schutz vor Durchprobieren: Damit niemand Passwörter durchprobiert, halten wir jeden Anmeldeversuch mit Passwort mit Zeitpunkt und Ergebnis fest – die E-Mail-Adresse und Ihren Anschluss (IP-Adresse) nur als Prüfwert, mit einem geheimen Schlüssel gebildet. Nach 5 Fehlversuchen je Adresse oder 30 je Anschluss in 15 Minuten nehmen wir vorübergehend keine weiteren an; die Antwort ist dieselbe, ob es zu einer Adresse ein Konto gibt oder nicht. Diese Einträge löschen wir nach 24 Stunden; Fehlversuche an bestehenden Konten stehen außerdem im Sicherheitsprotokoll (Abschnitt 9b). Codes per E-Mail schicken wir höchstens drei je Adresse in 15 Minuten – für Registrierung, Anmeldung und neues Passwort zusammen. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an sicheren Konten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO).
Anmeldung mit Google oder Apple: Melden Sie sich mit Google oder Apple an, übermitteln diese Anbieter uns Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen, Google außerdem eine feste Kennung Ihres Google-Kontos; dafür gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise. Die Kennung speichern wir nur als Prüfwert (mit einem geheimen Schlüssel gebildet), um Ihr Konto beim nächsten Mal wiederzuerkennen, bis Sie die Verknüpfung unter „Konto“ lösen oder Ihr Konto löschen. Über die E-Mail-Adresse verknüpfen oder anlegen lässt sich ein Konto mit Google nur, wenn Google für die Adresse zuständig ist (Gmail oder Google Workspace); sonst registrieren Sie sich mit E-Mail-Adresse und Passwort und verknüpfen Google danach unter „Konto“. Für die Dauer der Anmeldung setzen wir ein technisch notwendiges Cookie („wl_oidc“, höchstens 10 Minuten), das die Rückkehr von Google bzw. Apple an Ihren Browser bindet – so kann Sie niemand unbemerkt in ein fremdes Konto einloggen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Google und Apple können Daten in den USA verarbeiten; die Übermittlung stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (EU-US Data Privacy Framework), hilfsweise auf Standardvertragsklauseln.
Erste Bestätigung Ihrer Adresse: Gab es zu Ihrer E-Mail-Adresse schon ein Konto, dessen Adresse noch nie bestätigt war, heben wir mit der ersten Bestätigung alles auf, was ohne sie eingerichtet wurde – Google-Verknüpfung, Passwort, zweiten Faktor, Mitteilungen aufs Handy, angemeldete Geräte und alle Sitzungen –, damit niemand ohne Zugriff auf Ihr Postfach Zugang zu Ihrem Konto behält. Sie erhalten dazu eine E-Mail; der Vorgang steht im Sicherheitsprotokoll (Abschnitt 9b).
Bestätigung der Telefonnummer: Sofern wir es anbieten, bestätigen Sie vor der ersten Buchung einmal Ihre Telefonnummer. So bucht je Person nur ein Konto, und die Werkstatt erreicht Sie sicher. Das geht kostenlos per WhatsApp: Die App zeigt Ihnen einen Code, den Sie aus Ihrer eigenen WhatsApp an die Nummer von Werkstattlotse senden. Stimmt die Absendernummer mit der eingegebenen Nummer überein, ist sie bestätigt. Den Stand sehen Sie in der App; wir senden keine Antwort per WhatsApp. Für den Empfang nutzen wir die WhatsApp-Business-Plattform von Meta (Meta Platforms Ireland Ltd., Merrion Road, Dublin 4, Irland; als Verarbeiter für Nutzer in der EU nennt Meta WhatsApp Ireland Limited) als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Meta erhält dabei Ihre Nachricht mit dem Code und Ihre WhatsApp-Nummer, speichert Nachrichten höchstens 30 Tage und kann Daten an WhatsApp LLC und Meta Platforms Inc. in den USA übermitteln; das stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (EU-US Data Privacy Framework), hilfsweise auf Standardvertragsklauseln. Für Ihre eigene Nutzung von WhatsApp gelten dessen Bedingungen und Datenschutzhinweise. Ihren WhatsApp-Profilnamen und den Text der Nachricht speichern wir nicht.
Der Weg über WhatsApp ist freiwillig. Ohne WhatsApp senden wir Ihnen den Code per SMS an eine deutsche Handynummer (Versand über seven.io, Abschnitt 9b), sofern wir das anbieten; sonst können Sie ohne Bestätigung buchen – dann nur als Anfrage, die die Werkstatt bestätigt, und mit höchstens einer offenen Anfrage (Abschnitt 4e). Rechtsgrundlage ist der Nutzungsvertrag, der ein Konto je Person vorsieht (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), und unser berechtigtes Interesse, Mehrfachkonten und Missbrauch zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir speichern die bestätigte Nummer verschlüsselt, dazu einen Prüfwert (mit einem geheimen Schlüssel gebildet), an dem wir erkennen, ob sie schon zu einem anderen Konto gehört, und den Zeitpunkt der Bestätigung – bis Sie die Nummer ändern oder Ihr Konto löschen; danach ist die Nummer wieder frei. Ist sie schon mit einem anderen Konto bestätigt, sagen wir Ihnen das, ohne dessen E-Mail-Adresse zu nennen. Damit niemand massenhaft Nummern abfragt oder SMS auslöst, zählen wir die Prüfungen je Konto und je Anschluss – die IP-Adresse nur als Prüfwert, nicht im Klartext. Ein Code gilt 15 Minuten; die Angaben zu einer Prüfung löschen wir nach 24 Stunden, den Prüfwert der Kennung einer WhatsApp-Nachricht (damit dieselbe Nachricht nur einmal wirkt) nach 8 Tagen. Löschen Sie Ihr Konto, entfernen wir Nummer und Code aus den Prüfungen sofort; nur Zeitpunkt, Weg und der Prüfwert der IP-Adresse bleiben für diese Grenzen, bis die 24 Stunden um sind.
4. Terminbuchung und Datenweitergabe an die Werkstatt
Mit der Buchung erhält die Werkstatt Buchungsnummer, Leistung, Termin, Preis, Ihre Hinweise sowie die Stammdaten Ihres Fahrzeugs (Hersteller, Modell, Baujahr, Antrieb, Gesamtgewicht und, wenn hinterlegt, HSN und TSN) – sie braucht sie, um Arbeitsplatz, Zeit und passende Teile vorzubereiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Fahrgestellnummer (FIN) sieht sie nach der Bestätigung des Termins (durch die Werkstatt oder durch Ihre Annahme ihres Vorschlags, Nutzungsbedingungen Abschnitt 3), um passende Ersatzteile bestimmen und gegebenenfalls bestellen zu können. Ihren Namen und Ihre Telefonnummer sieht sie erst mit dem Beginn Ihres Termins (gebuchte Abgabe- bzw. Startzeit; nimmt die Werkstatt Ihr Fahrzeug früher an, ab dieser Annahme – das geht frühestens am Tag des Termins und höchstens zwei Stunden vor der gebuchten Zeit, früher nur, wenn Sie in der App „Fahrzeug jetzt abgeben“ getippt haben). Bis dahin können Sie den Termin absagen, und Kontakt läuft über Werkstattlotse (Abschnitt 4f); vorher erscheinen Ihr Name, Ihre Kontaktdaten und Ihr Kennzeichen bei der Werkstatt nirgends – weder im Eingang noch im Kalender, in Mitteilungen, E-Mails oder Exporten. Ab dem Beginn braucht sie Namen und Telefonnummer, um zu wissen, wer kommt, und um Sie bei Rückfragen zu erreichen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Haben Sie eine Anschrift hinterlegt, sieht sie diese ab der Annahme Ihres Fahrzeugs für ihre Rechnung. Den Kilometerstand, den Sie gemeldet haben, sieht sie nach der Bestätigung des Termins, Ihre E-Mail-Adresse wie Name und Telefonnummer ab dem Beginn Ihres Termins – beides braucht sie für den Auftrag: den Kilometerstand für Wartungsintervall und Prüfung, die E-Mail-Adresse für Rückfragen und ihre Rechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ein Häkchen dafür gibt es seit der Fassung vom 10.10.2026 nicht mehr. Werkstattlotse leitet die FIN nicht selbst an Teilelieferanten weiter; eine Weitergabe durch die Werkstatt liegt in deren Verantwortung. Das Kennzeichen erscheint erst ab dem Beginn. Ihren Standort, Fehlercodes, frühere Aufträge bei anderen Werkstätten und Ihr Geburtsdatum geben wir nicht an die Werkstatt – ausgenommen die Anzahl nicht wahrgenommener Termine (Abschnitt 4d). Für Buchungen bis zum 09.10.2026 gilt weiter, was Sie damals freigegeben haben (Datenfreigabe, Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Diese Freigabe können Sie jederzeit in der App widerrufen, sie endet spätestens 90 Tage nach Abschluss des Auftrags, und bei älteren Datenfreigaben bleibt auch die FIN bis zum Beginn verborgen. Jeder Abruf durch die Werkstatt wird protokolliert und steht in Ihrer Datenauskunft (Abschnitt 12). Die Werkstatt ist für die Daten, die sie für den Auftrag erhält, selbst verantwortlich.
Nachweis der Buchung und einer Freigabe: Als Nachweis (bei Buchungen bis zum 09.10.2026 auch Ihrer Freigabe, Art. 7 DSGVO) speichern wir, wann Sie welche Datenarten freigegeben oder die Freigabe widerrufen haben, die Fassung des Freigabetexts, den Weg der Buchung, die Browserkennung und Ihre gekürzte IP-Adresse; die gekürzte Adresse steht dort im Klartext. Den Nachweis bewahren wir so lange auf wie die Buchung (Abschnitt 11); er steht in Ihrer Datenauskunft (Abschnitt 12).
Widerruf eines Vertrags: Widerrufen Sie Ihren Vertrag mit der Werkstatt in der App („Vertrag widerrufen“) oder unter werkstattlotse.com/widerruf, verarbeiten wir Ihre Angaben – Name, E-Mail-Adresse, Buchungsnummer und Ihre Erklärung – mit Datum und Uhrzeit des Eingangs. Wir bestätigen Ihnen den Eingang per E-Mail und leiten den Widerruf an die Werkstatt weiter; sie erhält ihn als Empfängerin. Die Angaben speichern wir verschlüsselt als Nachweis für die Fristen aus Abschnitt 11. Damit auf der Seite ohne Anmeldung niemand Buchungsnummern durchprobiert, zählen wir dort die Versuche je Anschluss – die IP-Adresse nur als Prüfwert –, in der App die Versuche je Konto und je Widerruf die wiederholten Bestätigungen (höchstens eine am Tag, immer an die Adresse Ihres Kontos); diese Zählungen löscht der tägliche Löschlauf nach 24 Stunden. Passt auf der Seite die Buchungsnummer, aber nicht die E-Mail-Adresse zu Ihrem Konto, geben wir den Widerruf mit Ihren Angaben zur Prüfung an unser Postfach und schreiben der Adresse Ihres Kontos; storniert wird dann nichts, bevor wir geprüft haben. Rechtsgrundlage ist der Nutzungsvertrag, nach dem wir Widerrufe für die Werkstatt entgegennehmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Kostenvoranschläge, Ihre Entscheidungen dazu und der Verlauf des Auftrags werden gespeichert, damit beide Seiten nachvollziehen können, was vereinbart wurde (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung: Buchen Sie eine HU oder AU, sieht der Prüfer (etwa von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) über Werkstattlotse nur Hersteller und Modell Ihres Fahrzeugs, Leistung, Termin und Auftragsnummer – nicht Ihren Namen und nicht Ihre Kontaktdaten.
Prüfbericht: Nach der Prüfung kann der Prüfer den Prüfbericht zu Ihrem Termin hinterlegen. Wir speichern ihn verschlüsselt und zeigen ihn nur Ihnen in der App unter „Termine“; die Werkstatt sieht nur, dass ein Bericht vorliegt. Per E-Mail erhalten Sie lediglich den Hinweis, nicht den Bericht selbst. Sie können ihn jederzeit in der App löschen; sonst löschen wir ihn 36 Monate nach dem Hochladen oder mit Ihrem Konto. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für die Prüfung und den Bericht selbst ist der Prüfdienst eigenständig verantwortlich.
Abrechnung der Vermittlung mit der Werkstatt: Für Termine, die Sie über Werkstattlotse buchen, zahlt die Werkstatt uns je nach Tarif eine feste Gebühr je Termin. Dafür werten wir aus, ob Ihr Termin stattgefunden hat und wie hoch der Auftragswert war. Auf unserer Rechnung an die Werkstatt stehen nur Datum, Kurznummer des Auftrags, Auftragswert und Tarif, nicht Ihr Name. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); die Angaben bewahren wir mit unseren Rechnungen auf (Abschnitt 11).
4a. Abrechnung mit der Werkstatt
Die Werkstatt rechnet unmittelbar mit Ihnen ab und übergibt Ihnen in der Regel ihre Rechnung vor Ort. Werkstattlotse stellt keine Rechnungen an Sie aus. Für ihre Rechnung und deren Aufbewahrung ist die Werkstatt verantwortlich; dafür gilt ihre eigene Datenschutzerklärung.
Zusatzpaket für Rechnungen: Manche Werkstätten schreiben ihre Rechnung mit unserem Zusatzpaket in der Werkstatt-Software. Dann verarbeiten wir die Rechnung im Auftrag der Werkstatt (Art. 28 DSGVO): Wir speichern sie verschlüsselt, schicken sie Ihnen als PDF per E-Mail und zeigen sie Ihnen in der App unter „Termine“. Dafür nutzen wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und die Rechnungsanschrift, die Sie der Werkstatt gegeben haben. Verantwortlich bleibt die Werkstatt; sie muss ihre Rechnungen in der Regel acht Jahre aufbewahren (§ 147 Abs. 3 AO, § 14b UStG). Wir speichern sie, solange die Werkstatt Werkstattlotse nutzt, und danach nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
In Werkstattlotse bleiben nur die Angaben zum Auftrag selbst: gebuchte Leistung, Preis, Kostenvoranschläge und Ihre Freigaben. Sie dienen dem Auftrag und dem Nachweis, was vereinbart wurde (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
4b. Fotos vom Fahrzeug
Die Werkstatt hält den Zustand Ihres Fahrzeugs mit Fotos fest: bei der Annahme, beim Befund während der Arbeit und bei der Abgabe, höchstens zwölf Bilder je Auftrag. Das schützt beide Seiten, falls während des Auftrags über einen Schaden gesprochen werden muss. Zweck ist die Durchführung und Dokumentation des Auftrags; Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Beweissicherung im Interesse beider Seiten). Gespeichert werden die Bilddatei, die Art des Fotos (Annahme, Befund, Abgabe), eine kurze Beschreibung der Werkstatt, Zeitpunkt und Größe sowie – verschlüsselt – wer es aufgenommen hat.
Die Bilddateien liegen verschlüsselt auf unserem Server, nicht bei Dritten. Sehen können sie nur die Werkstatt, die den Auftrag ausführt, und Sie selbst: in der App unter „Termine“. Dort lässt sich jedes Foto groß ansehen und herunterladen. Jeder Abruf durch die Werkstatt steht in Ihrem Zugriffsprotokoll.
Die Fotos gehören zur Auftragsdokumentation der Werkstatt und sind keine Datenfreigabe: Sie haben bei der Buchung nie zu den Datenarten gehört, die man ankreuzen konnte, und der Widerruf einer früheren Freigabe erfasst sie nicht. Ab „Fertig“ kann die Werkstatt sie nicht mehr löschen; ein versehentlich aufgenommenes Bild kann sie noch 15 Minuten lang mit Angabe eines Grundes zurücknehmen. Die Fotos verschwinden mit dem Abschluss des Auftrags: Wir löschen sie, sobald die Werkstatt die Abholung Ihres Fahrzeugs meldet, spätestens 3 Tage nach der Fertigmeldung, bei einem nicht wahrgenommenen oder stornierten Termin sofort, bei Löschung Ihres Kontos ebenfalls sofort. Werkstatt und Sie selbst sehen diesen Hinweis am Auftrag. Laden Sie Bilder, die Sie behalten möchten, vorher herunter. In unseren Sicherungskopien liegen gelöschte Fotos höchstens noch 14 Tage.
4c. Erinnerungen an HU/AU und Service
Sie können bei jedem Fahrzeug freiwillig eintragen, wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht (Monat und Jahr von der Plakette), welches Serviceintervall gilt (Monate und/oder Kilometer), wann der letzte Service war und welcher Kilometerstand damals abgelesen wurde. Daraus errechnen wir die Fälligkeit und erinnern Sie 30, 14 und 3 Tage vorher – in der App, per E-Mail und, wenn Sie Push erlaubt haben, auf Ihrem Handy. Die Nachricht nennt Hersteller und Modell des Fahrzeugs und die Frist, nie Kennzeichen oder Fahrgestellnummer.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können die Erinnerungen jederzeit abschalten: einzeln beim Fahrzeug oder insgesamt unter „Konto“ → „Mitteilungen und Erinnerungen“. Wir halten außerdem fest, welche Erinnerung wann hinausgegangen ist, damit dieselbe Erinnerung nicht mehrfach kommt; diese Merker löschen wir nach zwei Jahren, spätestens wenn Sie das Fahrzeug entfernen. Die Angaben selbst bleiben, bis Sie sie ändern, das Fahrzeug entfernen oder Ihr Konto löschen.
Nach einem Auftrag darf Ihre Werkstatt vorschlagen, was sie abgelesen hat (nächste HU, Serviceintervall, Kilometerstand). Der Vorschlag ändert von sich aus nichts – erst wenn Sie ihn in der App übernehmen, stehen die Angaben bei Ihrem Fahrzeug. Vorschlag und Entscheidung speichern wir als Nachweis.
4d. Nicht wahrgenommene Termine
Werkstätten halten gebuchte Termine für Sie frei. Erscheinen Sie zu einem bestätigten Termin nicht, kann die Werkstatt ihn nach Terminbeginn bis zum Ablauf des fünften Tags nach dem Termintag als „nicht erschienen“ markieren; eine versehentliche Markierung kann sie 14 Tage lang zurücknehmen. Jede Markierung teilen wir Ihnen sofort mit; in der App steht sie am Termin. Eine andere Bewertung Ihrer Person durch Werkstätten gibt es nicht – wer zu seinem Termin gekommen ist, kann nicht bewertet werden.
Ihre Daten nach Nichterscheinen oder später Absage: Markiert die Werkstatt Ihren Termin als „nicht erschienen“, sieht sie weiter Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit sie Sie wegen eines Folgetermins erreichen kann. Gilt für die Buchung eine Ausfallpauschale, sieht sie zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse und eine hinterlegte Anschrift, um die Pauschale in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn Sie so spät absagen, dass die Ausfallpauschale anfällt – also nach Ablauf Ihrer Widerrufsfrist und der Absagefrist der Werkstatt –, und die Werkstatt die Pauschale geltend macht; dann frühestens ab der ursprünglich gebuchten Zeit, auch wenn sie das schon vorher tut. Diese Angaben stehen ihr 90 Tage lang zur Verfügung; jeder Abruf steht in Ihrem Zugriffsprotokoll. Rechtsgrundlage ist Ihr Vertrag mit der Werkstatt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Fragen Sie bei einer Werkstatt einen Termin an oder buchen Sie dort, sieht diese Werkstatt, bis Ihr Fahrzeug angenommen ist, die Anzahl der Termine, die Sie in den letzten 12 Monaten nicht wahrgenommen haben – gezählt über alle Werkstätten bei Werkstattlotse. Sie erfährt dabei nicht, bei welchen Werkstätten das war, und kann nicht nach Personen suchen; ist die Anzahl null, sieht sie nichts. Zweck ist der Schutz der Werkstätten vor Terminen, die gebucht und nicht wahrgenommen werden. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse der Werkstätten und unser eigenes an verlässlichen Terminen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Empfänger sind nur die Werkstätten, bei denen Sie anfragen oder buchen.
Termine, die länger als 12 Monate zurückliegen, zählen nicht mehr; die Markierung selbst bleibt als Stand der Buchung erhalten, solange wir die Buchung aufbewahren (Abschnitt 11). Eine automatische Sperre gibt es nicht: Ob eine Werkstatt Ihre Anfrage annimmt, entscheidet sie selbst (Art. 22 DSGVO). Welche Markierungen es zu Ihrem Konto gibt, steht mit Werkstatt und Datum in Ihrer Datenauskunft (Abschnitt 12). Sie können dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO) – etwa wenn eine Markierung nicht stimmt: in der App am Termin mit „Das stimmt nicht“ oder per E-Mail an info@werkstattlotse.com.
4e. Höchstzahl offener Termine und Sperre durch eine Werkstatt
Damit niemand Termine nur blockiert, nehmen wir je Konto höchstens drei offene Termine an (angefragt oder bestätigt, Termin noch nicht vorbei) und bei derselben Werkstatt höchstens einen je Kalendertag. Dafür zählen wir beim Buchen Ihre Buchungen; weitere Daten entstehen dabei nicht. Das ist eine feste Regel für alle Konten, keine Bewertung Ihrer Person. Bieten wir die Bestätigung der Telefonnummer an und buchen Sie ohne sie (Abschnitt 3), nehmen wir nur eine offene Anfrage an.
Eine Werkstatt kann Ihr Konto aus sachlichem Grund – etwa nach wiederholt nicht wahrgenommenen Terminen oder bei Missbrauch – für Online-Buchungen bei ihrem Betrieb sperren. Wir speichern dazu nur den Betrieb, den Zeitpunkt, den Zugang der Werkstatt, der gesperrt hat, und den Auftrag, an dem es geschah – keinen Grund und keine Notiz. In ihrer Liste der Sperren sieht die Werkstatt Ihren Kurznamen (Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens, etwa „Anna B.“), auch ohne Freigabe; sperrt sie vor dem Beginn Ihres Termins, steht dort bis zu diesem Beginn nur die Buchungsnummer (Abschnitt 4) – und beginnt der Termin nie, etwa weil Sie ihn abgesagt haben, bleibt es dabei. Die Sperre gilt nur bei diesem Betrieb und nur für neue Buchungen und Anfragen: Bestehende Termine bleiben, andere Werkstätten erfahren nichts davon, und eine gemeinsame Liste gibt es nicht. Möchten Sie dort online buchen, sagen wir Ihnen, dass das für Ihr Konto nicht möglich ist, und nennen die Telefonnummer der Werkstatt. Zweck ist der Schutz der Werkstätten vor Missbrauch; Rechtsgrundlage ist deren berechtigtes Interesse und unser eigenes an einer verlässlichen Plattform (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Werkstatt kann die Sperre jederzeit aufheben; löschen Sie Ihr Konto, löschen wir auch die Sperren. Welche Betriebe Ihr Konto seit wann gesperrt haben, steht in Ihrer Datenauskunft (Abschnitt 12). Sie können widersprechen (Art. 21 DSGVO) – bei der Werkstatt oder unter info@werkstattlotse.com.
4f. Nachrichten zu Ihrem Termin
Bis zum Beginn Ihres Termins läuft der Kontakt zwischen Ihnen und der Werkstatt über Werkstattlotse. Schreibt Ihnen die Werkstatt, schicken wir Ihnen eine E-Mail; Ihre E-Mail-Adresse sieht die Werkstatt dabei nicht. Lesen und antworten können Sie in der App unter „Termine“; Ihre Antwort sieht die Werkstatt in ihrem Eingang, und Mitteilungen und E-Mails an die Werkstatt dazu enthalten keine Kundendaten. Nachrichten sind reiner Text und in der Länge begrenzt. Die Telefonnummer der Werkstatt steht bei Ihrem Termin; Sie können sie jederzeit anrufen.
Wir speichern je Nachricht den Text, den Zeitpunkt, die Buchung und ob Sie oder die Werkstatt geschrieben haben – damit beide Seiten nachvollziehen können, was besprochen wurde, und damit sich bei einem Hinweis auf Missbrauch oder auf eine Umgehung der Buchung (Bedingungen für Werkstätten Nr. 5) nachvollziehen lässt, was geschrieben wurde. Damit niemand massenhaft schreibt, zählen wir die Nachrichten. Rechtsgrundlage ist der Nutzungsvertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), für das Speichern zum Schutz vor Missbrauch und Umgehung unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Nachrichten bewahren wir so lange auf wie die Buchung (Abschnitt 11); löschen Sie Ihr Konto oder löscht die Werkstatt ihren Betrieb (Abschnitt 9), löschen wir sie sofort.
5. Bewertungen
Bewerten kann nur, wer über Werkstattlotse gebucht hat und dessen Auftrag abgeschlossen ist. Ihre Bewertung erscheint öffentlich mit Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens. Die Werkstatt kann öffentlich antworten. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie jederzeit widerrufen können (info@werkstattlotse.com); löschen Sie Ihr Konto, fragen wir Sie, ob Ihre Bewertungen ohne Ihren Namen stehen bleiben oder mitgelöscht werden (Abschnitt 12). Missbräuchliche Bewertungen blenden wir aus (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Meldungen zu Bewertungen (Nutzungsbedingungen, Abschnitt 9) bearbeiten wir mit Namen und E-Mail-Adresse der meldenden Person und bewahren sie auf, solange es für die Entscheidung und ihren Nachweis nötig ist; das dient unseren Pflichten nach dem Gesetz über digitale Dienste (Art. 16 und 17 der Verordnung (EU) 2022/2065; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Profil melden: Meldungen zu Werkstattprofilen („Profil melden“, Nutzungsbedingungen Abschnitt 9) nehmen wir auch ohne Namen und E-Mail-Adresse an. Geben Sie sie an, speichern wir sie verschlüsselt und schicken Ihnen an diese Adresse die Eingangsbestätigung und unsere Entscheidung. Damit niemand massenhaft meldet, zählen wir Meldungen je Anschluss – die IP-Adresse nur als Prüfwert – und schicken an dieselbe Adresse höchstens drei Eingangsbestätigungen am Tag; die Bestätigung nennt nur Nummer, Grund und Betrieb, nicht Ihren Text. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse geben wir an die gemeldete Werkstatt nicht weiter. Den Prüfwert des Anschlusses löschen wir nach 90 Tagen, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse sechs Monate nach unserer Entscheidung (so lange können Sie sich über sie beschweren), die Meldung selbst drei Jahre nach der Entscheidung; führt sie zu einer Einschränkung, bleibt sie ohne Ihre Angaben, solange die Einschränkung wirkt (Art. 16, 17 und 20 der Verordnung (EU) 2022/2065; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
5a. Feedback zu Werkstattlotse
Gelegentlich fragen wir, wie zufrieden Sie mit Werkstattlotse sind und was wir besser machen können: Autofahrer nach dem ersten abgeschlossenen Termin und danach höchstens alle 90 Tage, Werkstatt-Zugänge frühestens 14 Tage nach dem ersten Zugang des Betriebs und danach höchstens alle 30 Tage. Jederzeit können Sie auch selbst Feedback geben – in der App unter „Konto“ → „Feedback zu Werkstattlotse“, in der Werkstatt-Software unter „Konto“ → „Feedback“. Die Angaben sind freiwillig; „Nicht jetzt“ und „Nicht mehr fragen“ haben keine Folgen, und Ihr Feedback wirkt sich nicht auf Bewertungen, Termine oder die Sichtbarkeit eines Betriebs aus. Wir speichern die gewählte Stufe der Zufriedenheit, Ihren Text (verschlüsselt, höchstens 1.000 Zeichen), den Anlass, den Bezug zu Ihrem Konto (bei Werkstätten auch zum Betrieb), den Stand der Bearbeitung mit einer internen Notiz sowie, wann wir zuletzt gefragt haben. Zweck ist die Verbesserung unseres Angebots; Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse daran (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Ohne Häkchen zeigen wir Ihr Feedback in unserer Verwaltung ohne Ihre Kontaktdaten.
Nur wenn Sie „Sie dürfen mich zu meiner Anregung kontaktieren“ bzw. „Rückruf erwünscht“ ankreuzen, nutzen wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse – bei Werkstätten zusätzlich das Telefon aus dem Betriebsprofil –, um zu Ihrer Anregung nachzufragen und Ihnen einmal mitzuteilen, dass sie umgesetzt ist (Autofahrer: Mitteilung in der App – als Push nur, wenn Sie Mitteilungen erlaubt haben (Abschnitt 6) – und E-Mail; Werkstätten: E-Mail an die Adresse des Zugangs). Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie jederzeit widerrufen können: unter „Ihr bisheriges Feedback“ mit „Kontakt zurückziehen“ oder per E-Mail an info@werkstattlotse.com. Feedback löschen wir 24 Monate nach Eingang. Löschen Sie Ihr Konto oder der Inhaber den Betrieb, bleibt es ohne Bezug zu Ihrer Person stehen – eine Nachricht an Sie ist dann nicht mehr möglich. Ihr Feedback steht in Ihrer Datenauskunft (Abschnitt 12).
6. Benachrichtigungen
E-Mail: Wir senden Ihnen Nachrichten zu Ihren Buchungen (Bestätigung, Terminvorschlag der Werkstatt, Kostenvoranschlag, Nachrichten der Werkstatt nach Abschnitt 4f, „Ihr Auto ist fertig“) und – wenn Sie das eingetragen haben – die Erinnerungen an HU/AU und Service (Abschnitt 4c). Den Versand übernimmt der Mailserver der united-domains AG (Abschnitt 2).
Mitteilungen in der App: Dieselben Nachrichten stehen in der App unter „Konto“. Nach der Abholung bitten wir Sie dort um eine Bewertung Ihrer Werkstatt – nur als Mitteilung in der App, nicht per Push und nicht per E-Mail. Wir löschen die Mitteilungen 12 Monate nach dem Versand, spätestens mit Ihrem Konto.
Push im Browser: Nur wenn Sie es in der App einschalten. Dafür speichern wir die Adresse, die Ihr Browser vom Push-Dienst seines Herstellers erhält (z. B. Google, Apple, Mozilla). Diese Push-Dienste können ihren Sitz in den USA haben. Die Benachrichtigung selbst enthält keinen Inhalt; die App holt die Mitteilung danach bei uns ab.
Push in der App aus dem Store: Nur wenn Sie Mitteilungen erlauben. Die Zustellung übernimmt Firebase Cloud Messaging von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; auf iPhones leitet Firebase die Mitteilung über den Push-Dienst von Apple weiter. Dafür speichern wir eine Gerätekennung (Token), die Plattform (Android oder iOS) und die App-Version. Die Mitteilung enthält einen kurzen Text zu Ihrem Termin (etwa „Ihr Auto ist fertig“) oder zu einer Erinnerung – diese nennt Hersteller und Modell Ihres Fahrzeugs und die Frist –, aber keine Kennzeichen, Preise oder Kontaktdaten. Hinzu kommt höchstens einmal je Feedback die Nachricht zu Ihrem Feedback (Abschnitt 5a): „Ihre Anregung ist umgesetzt“ mit dem Datum Ihres Feedbacks und einem Satz von uns dazu, was umgesetzt ist. Mit Google besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Google kann Daten auch in den USA verarbeiten; die Übermittlung stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (EU-US Data Privacy Framework), hilfsweise auf Standardvertragsklauseln.
Rechtsgrundlage für Push ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG). Sie können Push jederzeit in der App oder in den Einstellungen Ihres Handys ausschalten; melden Sie sich ab oder löschen Sie Ihr Konto, löschen wir die Gerätekennung.
Mitteilungen für Werkstatt-Zugänge: Wer einen Zugang zur Werkstatt-Software hat, kann in der installierten Werkstatt-App auf seinem Handy Mitteilungen erlauben – bei einer neuen Anfrage oder Buchung, einer Absage oder Verschiebung, der Antwort des Kunden auf einen Terminvorschlag, einer Entscheidung zum Kostenvoranschlag, einem Rückrufwunsch oder einer Antwort des Kunden auf eine Nachricht (Abschnitt 4f). Dafür speichern wir am Zugang die Push-Adresse des Geräts, die der Browser vom Push-Dienst seines Herstellers erhält. Die Benachrichtigung selbst enthält keinen Inhalt; die App holt danach nur einen kurzen Hinweis wie „Neue Anfrage – bitte bestätigen“ ab, ohne Kundendaten. Rechtsgrundlage ist der Vertrag mit der Werkstatt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), gegenüber ihren Mitarbeitern das berechtigte Interesse an einer schnellen Bearbeitung der Termine (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); das Senden auf das Gerät erlauben Sie selbst im Dialog Ihres Browsers (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Die Push-Adresse speichern wir, bis Sie die Mitteilungen abbestellen, der Zugang entzogen wird oder der Push-Dienst das Abo verwirft.
Werkstatt-Mitteilungen in der App aus dem Store: Wer die Werkstatt-Software in unserer App öffnet, kann dort über dem Eingang Mitteilungen bei neuen Anfragen einschalten. Sie kommen wie oben unter „Push in der App aus dem Store“ über Firebase Cloud Messaging (Google Ireland Limited), auf iPhones weiter über den Push-Dienst von Apple. Für Google gelten der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Übermittlung in die USA wie dort beschrieben. Dafür speichern wir an Ihrem Konto die Gerätekennung (Token), Plattform und App-Version sowie, ob Kunden- und Werkstatt-Mitteilungen eingeschaltet sind; die Mitteilung selbst nennt Anlass, Leistung, Termin und Betrieb – keine Namen, Kennzeichen oder Kontaktdaten von Kunden. Rechtsgrundlage wie bei den Mitteilungen für Werkstatt-Zugänge (Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO); das Senden auf das Gerät erlauben Sie im Mitteilungsdialog Ihres Handys (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Ausschalten können Sie es jederzeit über dem Eingang oder in den Einstellungen des Handys. Ist der Zugang entzogen, bekommt das Gerät keine Werkstatt-Mitteilungen mehr. Die Gerätekennung löschen wir, wenn Sie sich in der App abmelden, Kunden- und Werkstatt-Mitteilungen ausgeschaltet haben oder Firebase sie verwirft, spätestens mit Ihrem Konto.
7. Karten und Standortsuche
Die Umkreissuche nach Postleitzahl oder Ort nutzt eine Postleitzahlen-Liste, die auf unserem Server liegt (GeoNames, CC BY 4.0); dabei werden keine Daten an Dritte übermittelt. Auch die Deutschlandkarte mit den Werkstätten zeichnen wir selbst aus dieser Liste – ohne Kartendienst eines Drittanbieters. Links zu Google Maps („Google Maps“, „Karte“, „Route planen“) öffnen Google Maps erst, wenn Sie sie antippen – dann gelten die Datenschutzhinweise von Google. Eine Karte von Google ist in Werkstattlotse nicht eingebettet.
7a. Gekennzeichnete Gutachter-Werbung
In der Werkstattsuche kann ein eigener, als bezahlte „Anzeige“ gekennzeichneter Platz für einen Gutachter erscheinen. Die Auswahl erfolgt ohne persönliches Profil, Standortbestimmung, Cookies oder Klickmessung; alle Nutzer sehen dieselbe während ihrer Laufzeit freigegebene Anzeige. Wir übermitteln dem Werbekunden beim bloßen Ansehen keine Kontodaten. Erst wenn Sie den externen Link selbst öffnen, erhält die Zielseite technisch erforderliche Verbindungsdaten wie Ihre IP-Adresse und verarbeitet diese nach ihrer eigenen Datenschutzerklärung. Für die Anzeige in unserer App verwenden wir keine personenbezogenen Auswahlkriterien.
8. Fahrzeugdaten zu HSN/TSN
Sie können die Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung Teil I manuell eingeben. Die FIN ist freiwillig. Die Werkstatt, bei der Sie buchen, erhält die Fahrzeugdaten mit der Buchung und die FIN nach ihrer Bestätigung (Abschnitt 4). Die FIN hilft ihr, das Fahrzeug genau zuzuordnen, Arbeiten vorzubereiten und bei Bedarf passende Teile zu bestellen. Ein Fahrzeugschein-Foto wird dafür nicht benötigt oder verarbeitet. Für die gespeicherten Fahrzeugdaten gilt Abschnitt 4.
Sofern die Erkennung verfügbar ist, schlagen wir zu HSN und TSN Hersteller, Modell und technische Daten in einer Tabelle auf unserem Server nach (Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts); die Angaben tragen dann den Hinweis „Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)“. Es werden dabei keine Daten weitergegeben. Ist die Erkennung nicht verfügbar, tragen Sie Hersteller und Modell selbst ein.
9. Werkstätten
Für Werkstätten verarbeiten wir die Angaben zur Registrierung und zum Betrieb (Firma, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon, Mitarbeiterzugänge) zur Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); die Zugänge der Mitarbeiter verarbeiten wir dabei für Anmeldung und Sicherheit selbst. Daten, die eine Werkstatt in der Software für ihren eigenen Betrieb pflegt – etwa Namen, Arbeitszeiten und Qualifikationen ihrer Mitarbeiter –, verarbeiten wir in ihrem Auftrag (Art. 28 DSGVO); welche Teile wir selbst verantworten, steht im Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Nr. 1a). Rechnungen an ihre Kunden stellt die Werkstatt selbst; nur wenn sie unser Zusatzpaket für Rechnungen nutzt, verarbeiten wir sie in ihrem Auftrag (Abschnitt 4a). Einladung: Bis zum öffentlichen Start registrieren sich Werkstätten nur mit einer Einladung, die 30 Tage gilt; hatten wir vorher Kontakt, schicken wir sie auf Wunsch an die dafür genannte E-Mail-Adresse – nur, wenn der Betrieb dem ausdrücklich zugestimmt hat – und speichern dazu Betriebsnamen, Adresse (verschlüsselt), Datum und Weg dieser Zustimmung sowie Zeitpunkte – nicht genutzte Einladungen löschen wir 90 Tage nach Ablauf, bei genutzten nach derselben Frist die Adresse (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, vorvertragliche Maßnahme auf Ihre Anfrage).
Registrierung bis zur Freischaltung: Bis wir eine Werkstatt freigeschaltet haben, verarbeiten wir nur die Angaben ihrer Registrierung – als eigener Verantwortlicher, um sie zu prüfen und den Vertrag anzubahnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, vorvertragliche Maßnahme). Die Werkstatt-Software ist bis dahin gesperrt; offen sind nur „Betrieb löschen“, mit dem die Werkstatt ihre Registrierung zurückzieht, und der Datenexport. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsteht erst mit der Annahme der Bedingungen nach der Freischaltung. Endet später der Testzeitraum ohne Tarif, sperren wir den Testzugang und halten fest, wann wir das der Werkstatt mitgeteilt haben (Bedingungen für Werkstätten Nr. 4; Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Prüfung vor der Freischaltung: Was wir vor der Freischaltung und danach geprüft haben – Anschrift, Eintrag in der Handwerksrolle, Meisterbetrieb –, halten wir mit Datum und einer kurzen Notiz fest; „Meisterbetrieb“ zeigen wir Autofahrern erst nach dieser Prüfung. Die Angaben zum Anbieter der Leistung (Rechtsträger, Vertretungsberechtigte, Zahlung vor Ort, Streitbeilegung, Impressum, Link zur eigenen Datenschutzerklärung) zeigen wir Autofahrern vor dem Buchen und in der Bestätigung. Fällt ein Betrieb wegen einer fehlenden Pflichtangabe aus der Suche, schreiben wir dem Inhaber mit dem Grund und merken uns dafür, welche Angaben zuletzt fehlten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065). Das bewahren wir auf, solange der Betrieb besteht.
Einrichtungsservice: Richten wir eine Werkstatt in ihrem Auftrag ein, halten wir fest, an welchem Tag und auf welchem Weg (etwa Telefon oder E-Mail) sie uns beauftragt hat und was wir eingerichtet haben; der Inhaber erfährt es per E-Mail (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Namen der Mitarbeiter legen wir dabei im Auftrag der Werkstatt an (Art. 28 DSGVO). Den Nachweis bewahren wir auf, solange der Betrieb besteht.
Großhändler und andere Vertriebspartner: Empfiehlt ein Teilegroßhändler Werkstattlotse seinen Werkstattkunden, speichern wir den Namen des Partners, sein Gebiet sowie Name, geschäftliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer seines Ansprechpartners und an jeder Einladung, die er weitergibt, über welchen Partner sie kam (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für die Kontaktpflege lit. f). Der Partner erhält keine Daten einzelner Werkstätten ohne deren Einwilligung (Bedingungen für Werkstätten Nr. 9). Die Angaben bewahren wir bis zum Ende der Partnerschaft und danach bis zur Verjährung von Ansprüchen aus der Vereinbarung auf (drei Jahre zum Jahresende).
Vertrag und unsere Rechnungen an die Werkstatt: Beim Vertragsschluss speichern wir den Namen der abschließenden Person, den Zeitpunkt, die angenommene Fassung der Bedingungen und einen Prüfwert der gekürzten IP-Adresse (nicht die Adresse selbst) als Nachweis. Unsere eigenen Rechnungen an die Werkstatt (Grundgebühr ihres Tarifs und Gebühren je vermitteltem Termin, mit Datum, Kurznummer des Auftrags, Auftragswert und Tarif je Termin) und die Vertragsnachweise bewahren wir nach den steuerrechtlichen Fristen auf (§ 147 AO; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Um Missbrauch bei der Gebühr je Termin zu erkennen, werten wir je Werkstatt aus, wie viele Termine als „nicht erschienen“ markiert werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Ist nach der kostenfreien Zeit kein Zahlungsmittel hinterlegt, obwohl wir das Hinterlegen anbieten, blenden wir das Werkstattprofil aus, bis es hinterlegt ist; dafür speichern wir, wann wir daran erinnert haben und seit wann es fehlt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Betrieb löschen: Inhaber löschen ihren Betrieb selbst in der Werkstatt-Software unter „Konto“ → „Betrieb löschen“. Dann löschen wir sofort alle Zugänge (E-Mail-Adressen von Inhabern und Mitarbeitern), die Kontaktangaben im Profil (Telefon, E-Mail, Webseite, Beschreibung), die Angaben zu Mitarbeitern (Namen, Arbeitszeiten, Qualifikationen), Fotos, Kalender-Abo, blockierte Zeiten, Prüftage, Ansprechpartner bei Händlern, die Rechnungseinstellungen (Firmierung, Steuernummer, USt-IdNr., Bankverbindung) und was die Werkstatt in selbst eingetragenen Terminen zum Kunden notiert hat (Name, Telefon, Kennzeichen, Titel, Rechnungsanschrift und Notiz der Annahme) sowie die Nachrichten zwischen Werkstatt und Kunden zu Terminen (Abschnitt 4f); Verbindungen zu Prüfdiensten enden. Der Betrieb ist für Autofahrer nicht mehr sichtbar. Name, Anschrift und Inhaber des Betriebs, den Vertragsnachweis und die Rechnungen bewahren wir nach den steuerrechtlichen Fristen auf (8 bzw. 10 Jahre; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, § 147 AO) – sie sind auch Rechnungsempfänger für Gebühren, die noch abzurechnen sind – und löschen sie danach. Gab es keinen Vertrag (etwa bei einem Betrieb, der noch auf die Freigabe wartete), löschen wir auch Inhaber und Anschrift sofort; nur Name, PLZ und Ort des Betriebs bleiben. Buchungen bei dem Betrieb bleiben in der Termin-Historie der Autofahrer. Das Ereignisprotokoll des Betriebs ist unveränderlich und bleibt bestehen; es enthält keine Kontaktdaten, kann aber kurze Freitexte enthalten, etwa den Grund einer Absage oder – bei Einträgen bis 22.09.2026 – Titel eigener Termine und blockierter Zeiten. Der persönliche Zugang des Inhabers als Autofahrer bleibt bestehen und lässt sich in der App gesondert löschen (Abschnitt 3). In Sicherungskopien liegen gelöschte Daten höchstens noch zwölf Monate (Abschnitt 9c); länger bleiben nur Belege, für die eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gilt (Abschnitt 9c, Absatz „Belegablage“).
Prüfwerte zum Testzeitraum: Damit es den kostenfreien Testzeitraum nur einmal je Werkstatt gibt (Nummer 4 der Bedingungen für Werkstätten), bilden wir ab der Freischaltung aus E-Mail-Adresse des Inhabers, Telefonnummer, Handwerkskammer-Nummer und Anschrift Prüfwerte – mit einem geheimen Schlüssel gebildete Hashwerte (HMAC), die nur einen Vergleich erlauben; beim Löschen des Betriebs ergänzen wir sie um USt-IdNr. und Steuernummer, die Angaben selbst löschen wir. Bei einer neuen Registrierung vergleichen wir sie (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); trifft sie auf einen bestehenden Betrieb, etwa bei einem weiteren Standort, sehen wir nur einen Hinweis. Für Betriebe, die vor dem Beginn dieser Prüfung gelöscht wurden, bilden wir die Prüfwerte aus den Angaben, die danach noch vorhanden sind (etwa die E-Mail-Adresse des persönlichen Kontos und die oben genannte aufbewahrte Anschrift). Nach dem Löschen des Betriebs bewahren wir die Prüfwerte 36 Monate auf und löschen sie dann. Sie können widersprechen (Art. 21 DSGVO, Abschnitt 12a).
Zahlungen: Sobald wir die Zahlung darüber anbieten, bezahlen Werkstätten die Grundgebühr ihres Tarifs und die Gebühren je Termin über Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland. Stripe erhält dafür Firma, E-Mail-Adresse und die Zahlungsdaten, die die Werkstatt direkt bei Stripe eingibt (Karte oder IBAN); vollständige Karten- oder Kontodaten erhalten wir nicht. Stripe verarbeitet Daten auch in eigener Verantwortung, etwa zur Betrugsvorbeugung und für gesetzliche Pflichten, und kann Daten in die USA übermitteln; das stützt sich auf das EU-US Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Datenschutzhinweise von Stripe: stripe.com/de/privacy.
Zahlungserinnerung und Mahnung: Ist eine Rechnung an eine Werkstatt bei Fälligkeit offen, erinnern und mahnen wir per E-Mail an die hinterlegte Adresse des Betriebs und zeigen den Stand in der Werkstatt-Software. Dafür verarbeiten wir Rechnungsnummer, Betrag, Fälligkeit, den Wortlaut und Zeitpunkt jeder Erinnerung und Mahnung, gemeldete Einwände, erfasste Zahlungen und – wenn es dazu kommt – das Ausblenden des Profils mit seiner Begründung. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Nummer 4a der Bedingungen für Werkstätten); Mahnungen und Zahlungen gehören zu den Belegen, die wir nach § 147 AO 8 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres aufbewahren (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), Erinnerungen und Einwände 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgeglichen wurde.
9a. Prüfdienste und Prüfer
Prüfstellen und Prüfingenieure („Prüfpartner“) können über Werkstattlotse Prüftermine in Werkstätten anbieten; Kosten entstehen ihnen dafür nicht. Wir verarbeiten die Angaben des Prüfpartners (Organisation, auf Wunsch Name der Prüfstelle, Name und Funktion der Person, die die Bedingungen annimmt, Zeitpunkt und Fassung der angenommenen Bedingungen) und die Zugänge seiner Prüfer (E-Mail-Adresse, Anmeldungen), um den Vertrag zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Werkstätten sehen, welche Prüfer sie eingeladen haben und ob diese online buchbar sind. Prüfberichte, die ein Prüfer hochlädt, behandeln wir wie in Abschnitt 4 beschrieben. Sperren wir die Online-Buchung eines Prüfpartners (Nr. 7 der Bedingungen für Prüfdienste), speichern wir Grundlage, Grund und Zeitpunkt der Sperre und ihrer Aufhebung; die Prüfer erfahren den Grund per E-Mail. Wir bewahren das auf, solange der Prüfpartner besteht.
9b. Zwei-Faktor-Anmeldung und Sicherheitsprotokoll
Die Zwei-Faktor-Anmeldung ist freiwillig. Werkstätten, Prüfer und die Verwaltung der Plattform können sie unter „Einstellungen und Sicherheit“ als zusätzlichen Schutz einschalten und jederzeit wieder ausschalten; wir empfehlen sie. Nach der Anmeldung fragt Werkstattlotse dann einen zweiten Code aus einer Authenticator-App ab. Neu eingerichtet wird der zweite Faktor nur noch mit einer Authenticator-App. Wer ihn früher mit SMS an die Handynummer eingerichtet hat, erhält den Code bis zur Umstellung auf die App weiter per SMS. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Nutzungsvertrags mit dieser von Ihnen gewählten Zusatzleistung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO).
Authenticator-App: Das Geheimnis dafür speichern wir verschlüsselt. Die App wählen Sie selbst; wir übermitteln an deren Anbieter keine Daten.
SMS an die Handynummer (nur bestehende Zugänge): Ihre Handynummer verwenden wir nur für den Code der Zwei-Faktor-Anmeldung – nicht für Werbung, nicht für Anrufe und nicht für andere Nachrichten. Wir speichern sie verschlüsselt. Für den Versand geben wir die Nummer und den Text der SMS mit dem Code an unseren Auftragsverarbeiter seven communications GmbH & Co. KG, Willestr. 4–6, 24103 Kiel (seven.io) weiter, mit dem ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO besteht; die Verarbeitung dort findet in Deutschland statt. Die Codes selbst speichern wir nur als Prüfwert, nicht im Klartext; sie gelten 10 Minuten, und wir löschen sie nach 24 Stunden. Damit niemand über Ihr Konto massenhaft SMS auslöst, zählen wir die SMS je Konto und je Anschluss (die IP-Adresse nur als Prüfwert, mit dem Code nach 24 Stunden gelöscht). Eine SMS ist weniger sicher als eine Authenticator-App; deshalb richten wir sie als zweiten Faktor nicht mehr neu ein.
Denselben Versandweg nutzen wir, wenn Sie Ihre Telefonnummer ohne WhatsApp bestätigen (Abschnitt 3) – dann nur für diesen einen Code, mit denselben Grenzen.
Speicherdauer: Handynummer und App-Geheimnis speichern wir, bis Sie den zweiten Faktor ausschalten, die Methode wechseln oder Ihr Konto löschen – dann löschen wir sie sofort. Notfallcodes speichern wir nur als Prüfwert, nicht im Klartext; mit jedem Einschalten gelten neue.
Anmeldungen mit zweitem Faktor oder Passwort, neu festgelegte und geänderte Passwörter, versendete SMS (ohne Code), Fehlversuche, das Ein- und Ausschalten, das Verknüpfen und Lösen eines Google-Kontos, die erste Bestätigung einer Adresse (Abschnitt 3), zurückgesetzte Zugänge und Änderungen in der Verwaltung halten wir in einem Sicherheitsprotokoll fest, um Missbrauch zu erkennen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); die Einträge löschen wir nach zwölf Monaten.
9c. Datensicherung und Wiederherstellung
Wir sichern die Datenbank täglich und prüfen jede Sicherung, indem wir sie probeweise zurückholen. Die Sicherungen liegen verschlüsselt übertragen auf dem Server unseres Hosters und als zweite Kopie auf einem geschützten Rechner des Betreibers in Deutschland. Auf dem Server bleibt eine Sicherung nur, bis der Rechner des Betreibers sie abgeholt und dort noch einmal geprüft hat – die jüngste bleibt liegen, jede andere höchstens 72 Stunden. Auf dem Rechner des Betreibers bewahren wir die Sicherungen der letzten 14 Tage sowie je Woche (8 Wochen) und je Monat (12 Monate) eine auf; danach werden sie gelöscht. Gelöschte Daten verschwinden damit spätestens nach zwölf Monaten auch aus den Sicherungen (Art. 6 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DSGVO) – ausgenommen Belege, für die eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gilt; für sie gilt der Absatz „Belegablage“.
Müssen wir eine Sicherung einspielen, entsteht vorher eine Kopie des jetzigen Stands; sie unterliegt denselben Fristen. Belege, Auftragsnachweise, Löschungen, Widerrufe und der Sicherheitsstand werden dabei aus dem jetzigen Stand übernommen. Über jeden Einspielvorgang führen wir ein Protokoll (Art. 33 Abs. 5 DSGVO); es enthält keine Namen oder Kontaktdaten. Die Liste der betroffenen Termine und die Adressen für die Benachrichtigung der Werkstätten liegen verschlüsselt daneben und werden nach 14 Tagen gelöscht. Bilddateien ohne zugehörigen Eintrag kommen für höchstens 7 Tage in einen gesonderten Ordner, damit sie nicht versehentlich verloren gehen; eine vom Rechner des Betreibers bereitgestellte Sicherung wird nach dem Einspielen, spätestens nach 24 Stunden, vom Server gelöscht.
Belegablage. Jeden Beleg, den wir ausstellen – unsere Rechnungen an Werkstätten, Vertragsbestätigungen und, bei Werkstätten mit dem Zusatzpaket „Rechnungen“, deren Rechnungen an ihre Kundschaft –, legen wir zusätzlich verschlüsselt außerhalb der Datenbank ab, zusammen mit der vergebenen Belegnummer. Nur so kommt ein schon versandter Beleg auch dann im Original zurück, wenn die Datenbank verloren geht, und keine Rechnungsnummer wird ein zweites Mal vergeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG, §§ 146, 147 AO; Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Namen und Anschriften stehen dort nur verschlüsselt. Wie die Sicherungen liegt die Belegablage an zwei Orten: auf dem Server unseres Hosters und als zweite Kopie auf einem geschützten Rechner des Betreibers in Deutschland. Ablage und Verzeichnis eines Jahres löschen wir an beiden Orten nach 8 Jahren ab dem Ende dieses Jahres. Diese Frist gilt vor der Frist für Sicherungskopien im ersten Absatz; sie verlängert sich, solange eine Außenprüfung, ein Rechtsbehelf oder ein Steuerstrafverfahren läuft (§ 147 Abs. 3 AO).
9d. Werber
Wer als Werber Werkstätten auf Werkstattlotse hinweist, gibt uns Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung (Konto auf den eigenen Namen) und bestätigt die Volljährigkeit. Wir verarbeiten diese Angaben zur Durchführung der Werber-Vereinbarung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Auszahlungsbelege bewahren wir 8 Jahre auf (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, § 147 AO), die übrigen Angaben bis zum Ende der Verjährung (3 Jahre zum Jahresende). Die Werkstatt sieht bei der Registrierung nur Vorname und Initial des Werbers. Um Selbstwerbung und Rückkehrer zu erkennen, vergleichen wir die Angaben der Werkstatt mit denen des Werbers und mit den Prüfwerten nach Abschnitt 9 „Prüfwerte zum Testzeitraum“ (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
10. Speicher im Browser und auf dem Handy
Website und Apps speichern im Browser bzw. auf dem Handy nur, was für die Bedienung nötig ist (z. B. gewähltes Fahrzeug, Zustimmung zur Karte, Anmeldung mit den Cookies „wl_sitzung“ und – nur während einer Anmeldung mit Google oder Apple – „wl_oidc“, Abschnitt 3). Das sind keine Tracking-Daten; dafür braucht es keine Einwilligung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
Auf unserer Website (Startseite, „Für Autofahrer“, „Für Werkstätten“ und „Hilfe“) hilft ein Assistent mit festen Antworten aus unseren häufigen Fragen; er nutzt keine KI. Was Sie in sein Suchfeld eingeben, vergleicht nur Ihr Browser mit unseren Stichwörtern – es wird weder an uns gesendet noch gespeichert. Ob der Hinweis „Kann ich helfen?“ schon erschienen ist, merkt sich die Seite nur, solange sie geöffnet ist.
11. Speicherdauer
Konto- und Fahrzeugdaten speichern wir, bis Sie Ihr Konto löschen – auch Passwort (als Hash), Geburtsdatum und die Kennung eines verknüpften Google-Kontos. Codes per E-Mail samt den Angaben einer noch nicht bestätigten Registrierung und die Einträge zu Anmeldeversuchen löschen wir nach 24 Stunden (Abschnitt 3). Entfernte Fahrzeuge verlieren sofort Kennzeichen und Fahrgestellnummer. Fotos vom Fahrzeug löschen wir mit dem Abschluss des Auftrags – mit der Abholung, spätestens 3 Tage nach der Fertigmeldung (Abschnitt 4b); in Sicherungskopien liegen sie höchstens noch 14 Tage. Prüfberichte löschen wir 36 Monate nach dem Hochladen (Abschnitt 4). Die Sperre durch eine Werkstatt besteht, bis die Werkstatt sie aufhebt oder Sie Ihr Konto löschen (Abschnitt 4e). Die bestätigte Telefonnummer und ihren Prüfwert speichern wir, bis Sie die Nummer ändern oder Ihr Konto löschen (Abschnitt 3). Feedback zu Werkstattlotse löschen wir 24 Monate nach Eingang (Abschnitt 5a). Prüfwerte zum Testzeitraum löschen wir 36 Monate nach dem Löschen des Betriebs (Abschnitt 9); Angaben von Werbern nach Abschnitt 9d. Mitteilungen in der App löschen wir 12 Monate nach dem Versand (Abschnitt 6). Buchungen, Kostenvoranschläge, Nachrichten zum Termin (Abschnitt 4f) und die zugehörigen Nachweise löschen bzw. anonymisieren wir drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Termin lag (regelmäßige Verjährung, §§ 195, 199 BGB); gehört eine Buchung zu einer Rechnung, gilt deren Frist. Dafür läuft täglich ein Löschlauf. Angaben eines Werkstattbetriebs löschen wir, sobald der Inhaber ihn in der Werkstatt-Software löscht – bis auf das, was Abschnitt 9 unter „Betrieb löschen“ als bleibend nennt. Unterlagen aus unseren eigenen Verträgen mit Werkstätten und Prüfpartnern, die aus steuerrechtlichen Gründen aufzubewahren sind, speichern wir bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen (8 Jahre für Buchungsbelege, 10 Jahre für Jahresabschluss-Unterlagen) und löschen sie danach. Rechnungen der Werkstatt an Sie liegen bei der Werkstatt; nutzt sie unser Zusatzpaket für Rechnungen, speichern wir sie in ihrem Auftrag (Abschnitt 4a).
12. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 21, Abschnitt 12a). Eine Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auskunft und Löschung erledigen Sie am schnellsten selbst in der App unter „Konto“ → „Meine Daten und Konto löschen“: „Meine Daten herunterladen“ liefert alles zu Ihrem Konto als Datei, auch die Nachweise Ihrer Freigaben, Ihr Geburtsdatum, wann Ihre E-Mail-Adresse bestätigt wurde und ob ein Passwort gesetzt und Google verknüpft ist – nie das Passwort oder seinen Hash; „Konto löschen“ entfernt Ihre Personendaten, sobald keine Termine mehr offen sind. Frühere Buchungen bleiben bis zum Ablauf der Frist aus Abschnitt 11. Was die Werkstatt bei der Annahme festgehalten hat (etwa Rechnungsanschrift und Schäden), bleibt als ihre Auftragsunterlage bis zum Ablauf dieser Frist. Ob Ihre Bewertungen ohne Namen stehen bleiben oder mitgelöscht werden, entscheiden Sie beim Löschen (Abschnitt 5). Unterlagen der Werkstatt, etwa ihre Rechnung an Sie, berührt das nicht – dafür wenden Sie sich an die Werkstatt. Ansonsten wenden Sie sich an info@werkstattlotse.com. Sie können sich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), zum Beispiel bei der für uns zuständigen: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holstenstraße 98, 24103 Kiel.
12a. Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) – etwa die Server-Protokolle (Abschnitt 2), den Schutz vor Durchprobieren bei der Anmeldung (Abschnitt 3), den Hinweis auf nicht wahrgenommene Termine (Abschnitt 4d), die Sperre durch eine Werkstatt (Abschnitt 4e), das Speichern der Nachrichten zum Termin (Abschnitt 4f), das Feedback zu Werkstattlotse (Abschnitt 5a), das Sicherheitsprotokoll (Abschnitt 9b) oder die Datensicherung (Abschnitt 9c) –, können Sie dem aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir weisen zwingende schutzwürdige Gründe nach, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ein formloser Hinweis an info@werkstattlotse.com genügt.
13. Keine automatisierte Entscheidung
Wir treffen keine automatisierten Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO. Die Terminsuche berechnet nur freie Zeiten aus den Angaben der Werkstatt. Die Höchstzahl offener Termine (Abschnitt 4e) ist eine feste Regel für alle Konten; eine Sperre setzt immer ein Mensch in der Werkstatt.
14. Kontakt per E-Mail
Schreiben Sie uns eine E-Mail, verarbeiten wir Ihre Adresse, Ihren Namen, soweit Sie ihn nennen, und Ihre Nachricht, um Ihr Anliegen zu bearbeiten – bei Fragen zu Ihrem Konto oder Vertrag auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sonst auf Grundlage unseres berechtigten Interesses, Anfragen zu beantworten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen die Nachricht, sobald Ihr Anliegen erledigt ist. Gehört sie zu einem Vertrag, einer Buchung oder einer Rechnung, bewahren wir sie so lange auf wie diese (Abschnitt 11).
Stand: 27.10.2026