Werkstattlotse

Bedingungen für Werkstätten

1. Vertragspartner und Gegenstand

Diese Bedingungen gelten zwischen Werkstattlotse – Fatih Sürücüoglu („Werkstattlotse“) und Kfz-Werkstätten („Werkstatt“), die die Plattform und die Werkstatt-Software nutzen. Werkstattlotse stellt bereit: Werkstattprofil in der App für Autofahrer, Online-Termine nach Kapazität, Eingang und Kalender, Leistungskatalog, Material und Kalkulation, digitaler Kostenvoranschlag mit Freigabe durch den Kunden, Anbindung von Prüfdiensten für HU und AU sowie Mitarbeiterzugänge, auf Wunsch mit Mitteilungen aufs Handy. Die Rechnung an den Kunden stellt die Werkstatt selbst (Nummer 6). Die Bedingungen gelten nur für Unternehmer (§ 14 BGB). Werkstattlotse ist weder Handelsvertreter noch Makler der Werkstatt und schuldet keine bestimmte Zahl an Buchungen.

Das Werkstattprofil erscheint in der App für Autofahrer (im Browser sowie als App für Android und iOS) und auf einer eigenen Profilseite unter werkstattlotse.com, die Suchmaschinen finden können. Weitere Vertriebswege oder Partnerprogramme, über die Werkstattlotse die Leistungen der Werkstatt vermarktet, gibt es nicht.

2. Registrierung, Freischaltung und Vertragsschluss

Die Werkstatt registriert sich mit wahren Angaben (Firma, Anschrift, Inhaber, Meisterbetrieb, Betriebsnummer der Handwerkskammer). Werkstattlotse prüft vor der Freischaltung Anschrift, Meisterbetrieb und die Eintragung in die Handwerksrolle (Kraftfahrzeugtechniker). Die Werkstatt versichert, dass sie eingetragen ist, und teilt Änderungen unverzüglich mit; als Meisterbetrieb bezeichnet sie sich nur, wenn Inhaber oder Betriebsleiter die Meisterprüfung abgelegt hat und im Betrieb tätig ist. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Nach der Registrierung ist der Werkstattlotse-Standardkatalog mit Richtwerten angelegt; nach der Freischaltung prüft die Werkstatt Leistungen, Zeiten, Stundensätze, Material und Preise, passt sie selbst an und ist für sie verantwortlich.

Bis zur Freischaltung: Zugang zur Werkstatt-Software und zu den Daten des Betriebs gibt es erst, wenn Werkstattlotse die Werkstatt freigeschaltet hat. Bis dahin zeigt die Werkstatt-Software nur den Stand der Prüfung; offen sind dann nur „Betrieb löschen“ – damit zieht die Werkstatt ihre Registrierung zurück – mit dem Datenexport („Meine Daten herunterladen“) und der eigene Zugang mit Anmeldung und Sicherheit. Die Preis- und Leistungsübersicht (Anlage 3, Nummer 3) sieht die Werkstatt schon in dieser Zeit. Über die Freischaltung informiert Werkstattlotse den Inhaber per E-Mail; eine Ablehnung begründet es in Textform.

Vertragsschluss vor der ersten Nutzung: Bei der Registrierung nimmt die Werkstatt noch nichts an. Der Vertrag über die Nutzung von Werkstattlotse kommt zustande, bevor die Werkstatt die Werkstatt-Software zum ersten Mal nutzt: Nach der Freischaltung nimmt der Inhaber bei der ersten Anmeldung in der Software diese Bedingungen einschließlich des Vertrags zur Auftragsverarbeitung in der geltenden Fassung an. Die Person, die annimmt, nennt ihren Namen, bestätigt, dass sie die Werkstatt vertreten darf, und setzt das Häkchen. Werkstattlotse speichert Fassung, Zeitpunkt, Namen, das angemeldete Konto und eine gekürzte IP-Adresse und sendet der Werkstatt eine Vertragsbestätigung mit dem vollständigen Text beider Anlagen als PDF per E-Mail; sie steht auch in der Software unter „Konto“ → „Tarif & Vertrag“ zum Herunterladen bereit. Bis zur Annahme sind in der Software nur die Annahme, „Betrieb löschen“ und der Datenexport offen; Mitarbeiter sehen bis dahin einen Hinweis. Die Annahme kostet nichts und ist kein Tarif.

Tarif als eigener Schritt: Kostenpflichtig wird die Nutzung erst, wenn die Werkstatt in der Software unter „Konto“ → „Tarif & Vertrag“ selbst einen Tarif wählt (Nummer 3 und Anlage 3). Die Person, die ihn wählt, nennt ihren Namen und bestätigt, dass sie die Werkstatt vertreten darf; hat die Werkstatt diese Bedingungen in der geltenden Fassung schon angenommen, nimmt sie sie dabei nicht noch einmal an. Werkstattlotse speichert Zeitpunkt, Namen, Tarif und Fassung und sendet eine Vertragsbestätigung mit dem vollständigen Text samt der Preis- und Leistungsübersicht als PDF per E-Mail. Mit der Freischaltung beginnt der kostenfreie Testzeitraum (Nummer 4): In ihm ist das Werkstattprofil auch ohne Tarif für Autofahrer sichtbar, danach nur mit Tarif. Ein Zahlungsmittel braucht es für die Tarifwahl nicht; es ist spätestens zum Ende der kostenfreien Zeit zu hinterlegen (Nummer 4).

Einrichtungsservice: Auf Wunsch richtet Werkstattlotse die Werkstatt nach der Freischaltung ein – Leistungen aus dem Standardkatalog, Ausstattung, Öffnungszeiten und Mitarbeiter –, sobald die Werkstatt diese Bedingungen samt Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der Software angenommen oder von Werkstattlotse per E-Mail erhalten hat. Hat sie sie nur erhalten, bestätigt sie sie mit dem Auftrag zur Einrichtung und hält das beim ersten Anmelden in der Software noch einmal fest. Den Auftrag kann die Werkstatt auch am Telefon erteilen; er gilt als Weisung nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Werkstattlotse hält Tag und Weg des Auftrags fest und teilt der Werkstatt per E-Mail mit, was eingerichtet wurde. Zeiten und Preise bestätigt die Werkstatt selbst – oder sie gibt mit dem Auftrag die Richtwerte von Werkstattlotse frei: Dann macht Werkstattlotse die gewählten Leistungen mit diesen Richtwerten für sie buchbar, nennt sie ihr per E-Mail, und die Werkstatt kann Zeiten und Preise jederzeit ändern. Stundensätze und Qualifikationen trägt sie selbst ein; online buchbar wird eine Leistung erst mit dieser Bestätigung oder Freigabe. Ob ein Tarif den Einrichtungsservice enthält, nennt die Preis- und Leistungsübersicht (Anlage 3); sonst ist er kostenlos, solange sie keinen Preis dafür nennt.

Einrichtungszugang: Nach der Annahme dieser Bedingungen kann der Inhaber Werkstattlotse in der Software mit einem Haken erlauben, die Einrichtung dort unmittelbar vorzunehmen. Der Haken ist der Auftrag dazu und gilt als Weisung nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung; Werkstattlotse hält fest, wer für die Werkstatt erlaubt hat, wann und mit welchem Wortlaut. Die Erlaubnis gilt 14 Tage, endet von selbst und lässt sich vom Inhaber jederzeit beenden. Sie umfasst Leistungen, Zeiten und Preise, Material und Stundensätze, Öffnungszeiten, Plätze und Geräte, Mitarbeiter und das Betriebsprofil – nicht Aufträge und Kundendaten, Kalender, Rechnungen, Bewertungen, Rabattaktionen, Zugänge sowie Tarif und Vertrag. Werkstattlotse trägt ein, was die Werkstatt angibt. Zeiten und Preise, die Werkstattlotse dabei einträgt oder ändert, werden erst online buchbar, wenn die Werkstatt sie in der Software bestätigt hat; Qualifikationen trägt sie auch hier selbst ein. Jede Änderung wird protokolliert, der Inhaber sieht sie in der Software, und zum Abschluss teilt Werkstattlotse sie ihm per E-Mail mit. Eine Anmeldung der Werkstatt für Werkstattlotse entsteht dabei nicht.

3. Tarife, Leistungsumfang und Gebühr je Termin

Kostenpflichtig nutzt die Werkstatt Werkstattlotse mit einem Tarif. Jeder Tarif besteht aus einer monatlichen Grundgebühr und, je nach Tarif, einer festen Gebühr je Termin; die Tarife unterscheiden sich im Preis und im Leistungsumfang, in allen sind Online-Termine unbegrenzt. Welche Tarife es gibt, ihre Grundgebühr, ihre Gebühr je Termin, ihr Leistungsumfang und die Zahl der Zugänge für Mitarbeiter stehen in der Preis- und Leistungsübersicht (Anlage 3); sie ist Teil dieser Bedingungen. Die Werkstatt sieht die Preisübersicht nach der Registrierung in der Software – schon während Werkstattlotse die Registrierung prüft, danach unter „Konto“ → „Tarif & Vertrag“, wo sie sich als PDF speichern lässt; auf Anfrage an info@werkstattlotse.com schicken wir sie ihr per E-Mail in Textform. Jede Vertragsbestätigung zum Tarif enthält sie im Wortlaut. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Leistungsumfang je Tarif

Was jeder Tarif enthält und welche Funktionen erst ein bestimmter Tarif enthält, nennt Anlage 3. Das gesondert freizuschaltende Zusatzpaket „Rechnungen an Kunden“ ist in keinem Tarif enthalten (Nummer 6).

Ein zweiter Inhaber zählt als weiterer Zugang. Jeder Zugang ist für eine benannte Person mit eigener E-Mail-Adresse bestimmt. Ein gemeinsam genutztes Postfach und das Weitergeben von Anmeldecodes an andere Personen sind nicht erlaubt. Die Werkstatt legt für weitere Mitarbeiter eigene Zugänge im Rahmen ihres Tarifs an. PC und Handy können gleichzeitig angemeldet sein; mit einer dritten Anmeldung endet die älteste Sitzung dieses Zugangs. Im Testzeitraum und bei freiem Zugang ohne Tarif (Nummer 4) stehen alle Funktionen zur Verfügung, die ein Tarif enthalten kann; endet die kostenfreie Zeit ohne Tarif, ist der Testzugang bis zur Tarifwahl gesperrt (Nummer 4). Die Werkstatt-Software zeigt, was der eigene Tarif enthält, und kennzeichnet Funktionen, die er nicht enthält, mit dem Tarif, der sie enthält.

Die Gebühr je Termin ist ein fester Betrag, unabhängig von der Höhe des Auftrags, und gilt für jeden Kunden – ob er zum ersten Mal kommt oder schon oft bei der Werkstatt war. Eine prozentuale Provision oder eine andere Beteiligung am Auftrag gibt es nicht. Kein Tarif beeinflusst die Reihenfolge in der App (Nummer 8); die Tarife unterscheiden sich nur in Funktionen der Werkstatt-Software und im Preis. Ob eine Werkstatt in der Suche erscheint, hängt nur an einer Stelle an einer dieser Funktionen: Sucht ein Autofahrer ausdrücklich nach einem Ersatzwagen, erscheinen nur Werkstätten, die ihn anbieten – das geht nur in Tarifen, die diese Funktion enthalten (Anlage 3), sowie im Testzeitraum und mit freiem Zugang (Nummer 8).

Wechsel des Tarifs

Die Werkstatt kann jederzeit in der Software zwischen den Tarifen wechseln. Ist die Grundgebühr für den laufenden Abrechnungsmonat schon bezahlt, gilt der neue Tarif ab dem nächsten Abrechnungsmonat; sonst, etwa in der kostenfreien Zeit, sofort. Mit dem Tarif wechselt zum selben Zeitpunkt der Leistungsumfang. Für jeden Termin gilt die Gebühr des Tarifs, der am Tag des Termins gilt. Wechselt die Werkstatt in einen Tarif ohne eine Funktion, bleiben ihre Daten erhalten und lassen sich weiter ansehen und herunterladen; gebuchte Termine bleiben bestehen. Im Einzelnen gilt bei einem Wechsel in einen Tarif mit geringerem Umfang:

Wann eine Gebühr je Termin entsteht

In Tarifen mit einer Gebühr je Termin (Anlage 3) entsteht sie nur, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind:

Keine Gebühr entsteht insbesondere, wenn eine Anfrage abgelehnt wird oder ohne Antwort abläuft, wenn die Werkstatt dem Kunden statt einer Bestätigung einen anderen Termin vorschlägt – auch dann nicht, wenn er den Vorschlag annimmt (Nummer 5) –, wenn der Kunde storniert, wenn die Werkstatt den Termin absagt oder wenn der Kunde nicht erscheint und die Werkstatt das fristgerecht markiert (siehe unten). Eine Ausnahme gilt, wenn die Werkstatt die Leistung eines abgesagten Termins binnen 30 Tagen doch außerhalb von Werkstattlotse erbringt (Nummer 5, „Keine Umgehung“).

Wann ein Termin als durchgeführt gilt

Die Werkstatt hält in der Software fest, wie ein Termin ausgegangen ist. Fertig gemeldete oder abgeholte Termine gelten als durchgeführt. Hat die Werkstatt einen Termin bis zum Ablauf des fünften Tags nach dem Termintag weder abgesagt noch als „nicht erschienen“ markiert, gilt er ebenfalls als durchgeführt. Abgesagte, stornierte und als „nicht erschienen“ markierte Termine gelten nie als durchgeführt.

Einwände: Hält die Werkstatt eine Gebühr für unberechtigt, teilt sie das Werkstattlotse binnen acht Wochen nach Zugang der Rechnung mit – in Textform an info@werkstattlotse.com, über „Einwand melden“ in der Werkstatt-Software oder über den Link in einer Zahlungserinnerung oder Mahnung (Nummer 4a); darauf weist jede Sammelrechnung hin. Werkstattlotse prüft den Fall und kann dazu beim Kunden nachfragen, etwa ob er zum Termin erschienen ist. Fehlte eine der Bedingungen, korrigiert Werkstattlotse die Rechnung mit einer Rechnungskorrektur (Nummer 4a). Um Missbrauch zu erkennen, wertet Werkstattlotse den Anteil der als „nicht erschienen“ markierten Termine je Werkstatt aus.

Nicht wahrgenommene Termine: Die Werkstatt markiert einen Termin nur dann als „nicht erschienen“, wenn der Kunde tatsächlich nicht gekommen ist; ein Versehen nimmt sie binnen 14 Tagen in der Software zurück. Als „nicht erschienen“ markieren kann die Werkstatt einen Termin bis zum Ablauf des fünften Tags nach dem Termintag; danach nur über einen Einwand in Textform. Der Kunde erfährt von der Markierung und kann ihr widersprechen. Fragt ein Kunde an oder bucht er, sieht die Werkstatt bis zur Annahme des Fahrzeugs die Anzahl seiner nicht wahrgenommenen Termine der letzten 12 Monate über alle Werkstätten. Sie nutzt diese Angabe nur für die Entscheidung über diesen Termin, gibt sie nicht weiter und speichert sie nicht außerhalb von Werkstattlotse. Welche Kundendaten sie nach einer Markierung erhält, regelt Nummer 5.

4. Kostenfreie Zeit, Zahlungsmittel, Zahlung und Rechnungen von Werkstattlotse

4a. Fälligkeit, Zahlungserinnerung und Verzug

5. Pflichten der Werkstatt

6. Abrechnung mit dem Kunden

7. Prüfdienste (HU und AU)

Die Werkstatt kann Prüfer von Prüforganisationen (etwa TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) per E-Mail einladen und Prüftage im Kalender anlegen. Online buchbar sind Prüftermine für Autofahrer erst, wenn der Prüfer die Online-Buchung selbst freigeschaltet hat; sonst zeigt die App, dass der Termin telefonisch zu vereinbaren ist. Die Werkstatt kann die Verbindung zu einem Prüfer jederzeit trennen. Prüfer sehen über Werkstattlotse nur Fahrzeug, Leistung, Termin und Auftragsnummer, keine Kundendaten.

Der Prüfdienst zahlt für die Online-Buchung nichts; sie ist Teil der Leistung, die die Werkstatt bei Werkstattlotse bezieht. Nach der Prüfung kann der Prüfer den Prüfbericht hinterlegen. Ihn sieht nur der Kunde; die Werkstatt sieht, dass ein Bericht vorliegt. Weder die Werkstatt noch Werkstattlotse nehmen Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung.

8. Reihenfolge in der App (Ranking)

Die Werkstätten erscheinen bei einer Suche mit Postleitzahl oder Ort nach Entfernung (Luftlinie), sonst alphabetisch; einen anderen Maßstab für die Reihenfolge gibt es nicht. Eine bezahlte Platzierung, eine Sortierung nach Preis oder Auktionen gibt es nicht. Tarif, Zahlungen und die Auslastung der Werkstatt haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge. Eine gesondert als „Anzeige“ gekennzeichnete Werbung eines Gutachters kann außerhalb der Werkstatt-Treffer erscheinen; sie beeinflusst die Reihenfolge und Buchbarkeit der Werkstätten nicht. Vor der Suche wählt der Autofahrer die Leistung, einen Wunschtag und sein Fahrzeug: das Fahrzeug aus seinem Konto, sonst das Fahrzeug zu HSN und TSN aus dem Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts (Typ und Antrieb), solange diese Erkennung verfügbar ist, sonst die Fahrzeugart, die er angibt. Werkstätten, die diese Leistung nicht online anbieten oder an diesem Tag für dieses Fahrzeug keinen freien Termin haben, blendet die App aus. Geprüft werden die bis zu 30 nächstgelegenen Werkstätten; ohne Postleitzahl oder Ort fragt die App bei mehr Treffern zuerst nach dem Ort. Bei HU und AU, die nur telefonisch zu vereinbaren sind (Nummer 7), entfällt der Tagesfilter; Leistungen, die die Werkstatt nur auf Rückruf anbietet, erscheinen in der Suche nicht. Filter, die der Autofahrer selbst setzt (Leistung, Wunschtag, Fahrzeug, Ersatzwagen), grenzen die Liste ein, ändern die Reihenfolge aber nicht. Die Werkstatt wählt der Autofahrer bei jeder Buchung selbst; hat er bei einer schon gebucht, trägt sie in der Liste den Vermerk „Zuletzt hier gebucht“; an der Reihenfolge ändert das nichts. Eine Funktion eines Tarifs berührt, bei welcher Suche eine Werkstatt erscheint: Einen Ersatzwagen anbieten können nur Werkstätten, deren Tarif diese Funktion enthält (Nummer 3 und Anlage 3), sowie im Testzeitraum und mit freiem Zugang; sucht ein Autofahrer ausdrücklich nach einem Ersatzwagen, erscheinen nur Werkstätten, die einen anbieten. Aus dem Fahrzeug folgt, welche Werkstätten die App zeigt: für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug (auch mit Brennstoffzelle) nur Werkstätten mit dem Merkmal „Elektro & Hybrid“, für einen Lkw über 3,5 t, einen Transporter, ein Wohnmobil, ein Motorrad, einen Anhänger oder einen Oldtimer nur Werkstätten, die das unter „Betrieb“ angekreuzt haben; der Autofahrer kann diesen Filter aufheben. Das Merkmal „Elektro & Hybrid“ lässt sich nicht selbst ankreuzen: Es erscheint nur, solange die Werkstatt mindestens einen aktiven Mitarbeiter mit Namen, Arbeitszeiten und gültiger Hochvolt-Qualifikation (Stufe 2S oder höher nach DGUV Information 209-093) eingetragen hat. Die Werkstatt versichert, dass eingetragene Qualifikationen, Spezialisierungen und das Merkmal Meisterbetrieb zutreffen und gültig sind, und legt Nachweise auf Anfrage vor; über die Prüfung vor der Freischaltung (Nummer 2) hinaus prüft Werkstattlotse diese Angaben nicht. Bei falschen Angaben kann Werkstattlotse das Merkmal oder das Profil nach Nummer 11 ausblenden.

Angezeigt werden nur freigeschaltete Werkstätten, die diese Bedingungen angenommen haben, mit Tarif oder im Testzeitraum bzw. mit freiem Zugang (Nummer 4), deren Profil nicht nach Nummer 4, 4a oder 11 ausgeblendet ist und die ihre Pflichtangaben vollständig hinterlegt haben: Betriebsname und Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Öffnungs- und Annahmezeiten, mindestens ein Mitarbeiter mit Namen und Arbeitszeiten, der Arbeiten ausführt (Serviceberater zählen nicht), sowie mindestens eine online buchbare Leistung mit bestätigtem Preis. Was noch fehlt, zeigt die Werkstatt-Software unter „Konto“ → „Einrichtung“ im Abschnitt „Pflichtangaben“; die Angaben für Rechnungen an Kunden (Nummer 6) gehören nicht dazu. Solange eine Pflichtangabe fehlt, erscheint die Werkstatt weder in der Suche noch in den Werkstattlisten für Suchmaschinen; ihre Profilseite bleibt über einen direkten Link erreichbar. Werkstattlotse bietet selbst keine Werkstattleistungen an und behandelt keine Werkstatt bevorzugt. Die Werkstatt ist frei, ihre Leistungen über andere Wege zu anderen Preisen und Bedingungen anzubieten.

9. Auftragsverarbeitung, Zugang zu Daten, Rechte an Inhalten

Soweit Werkstattlotse Daten verarbeitet, die die Werkstatt für ihren eigenen Betrieb in der Software pflegt (z. B. Mitarbeiter, Kalender, Material, Aufträge), geschieht das im Auftrag der Werkstatt nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieser Bedingungen ist. Er wird mit der Annahme vor der ersten Nutzung der Software geschlossen (Nummer 2) – elektronisch, wie es Art. 28 Abs. 9 DSGVO zulässt – und gilt ab dann für alle Daten, die die Werkstatt in der Software pflegt, im Testzeitraum, ohne Tarif und während einer Sperre nach Nummer 4. Bis zur Freischaltung verarbeitet Werkstattlotse nur die Angaben der Registrierung, und zwar als eigener Verantwortlicher (Datenschutzerklärung, Abschnitt 9). Was Werkstattlotse nicht im Auftrag, sondern als eigener Verantwortlicher verarbeitet, nennt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung in Nr. 1a. Die Vertragsbestätigung und den Text des Vertrags zur Auftragsverarbeitung lädt die Werkstatt jederzeit unter „Konto“ → „Tarif & Vertrag“ herunter.

Zugang zu Daten (Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/1150): Werkstattlotse hat technisch Zugang zu den Daten, die die Werkstatt und ihre Kunden in Werkstattlotse eingeben oder die dabei entstehen, und nutzt sie nur, um Plattform und Software bereitzustellen, abzurechnen (Nummer 3 und 4) und Missbrauch zu erkennen. Die Werkstatt sieht ihre eigenen Daten und die Buchungen bei ihr; von ihren Kunden sieht sie Namen und Telefonnummer ab dem Beginn eines Termins (bei Nichterscheinen und später Absage nach Nummer 5), eine hinterlegte Anschrift ab der Annahme des Fahrzeugs und weitere Daten, soweit der Kunde sie freigibt. Daten anderer Werkstätten sieht sie nicht, außer der Anzahl nicht wahrgenommener Termine (Nummer 3). Zusammengefasste Auswertungen über alle Werkstätten nutzt Werkstattlotse nur für den eigenen Betrieb der Plattform; die Werkstatt erhält sie nicht. An Dritte gibt Werkstattlotse Daten nur, soweit es für die Leistung nötig ist (etwa an Hoster und Zahlungsdienstleister) oder das Gesetz es verlangt. Großhändlern, die Werkstattlotse ihren Werkstattkunden empfehlen, nennt Werkstattlotse – damit sie sehen, was ihre Empfehlung bewirkt – nur zusammengefasste Zahlen zu Einladungen und Registrierungen über mindestens fünf Werkstätten; Angaben zu einer einzelnen Werkstatt gibt es nur mit deren Einwilligung.

Wechsel und Datenexport (Art. 25 der Verordnung (EU) 2023/2854): Die Werkstatt kann ihre Daten jederzeit in der Software unter „Konto“ → „Betrieb löschen“ → „Meine Daten herunterladen“ als maschinenlesbare Datei (JSON) herunterladen, ohne den Betrieb zu löschen, und zwar abschließend: Betrieb und Standorte mit Profil; Aufträge und Termine mit Positionen, Preisen, Annahme, Kostenvoranschlägen und Entscheidungen, Fotos der Annahme und Prüfberichten (jeweils die Angaben, ohne Bild oder Datei), Prüfungen, eigenen Nachrichten an Kunden, Absageanfragen und Widerrufen sowie eigene Termine mit Notiz; Leistungskatalog mit Textbausteinen und Aktionen; Händler, Artikel mit Preisänderungen, Materiallisten, Aufschläge und Stundensätze; Mitarbeiter mit Arbeitszeiten und Qualifikationen; Plätze und Geräte; Öffnungs- und Annahmezeiten, Reserven, blockierte Zeiten und die Adresse eines abonnierten fremden Kalenders; Prüftage, Verbindungen zu Prüfdiensten und Gutachter; sichtbare Bewertungen mit eigener Antwort; Rechnungen (die Rechnungen von Werkstattlotse an sie und, mit dem Zusatzpaket, ihre Rechnungen an Kunden samt Rechnungseinstellungen und -entwürfen); Tarifwahl und Annahmen dieser Bedingungen. Kundenangaben zu gebuchten Terminen enthält der Export nur, soweit die Werkstatt sie nach Nummer 5 sieht. Möchte sie zu einem anderen Anbieter wechseln, kündigt sie nach Nummer 11; eine Ankündigung von mehr als zwei Monaten verlangt Werkstattlotse nie. Auf Wunsch nutzt die Werkstatt Werkstattlotse nach dem Vertragsende noch bis zu 30 Tage für den Übergang; danach kann sie ihre Daten noch mindestens 30 Tage lang herunterladen. Anschließend löscht Werkstattlotse die Daten nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Nr. 3), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Für Wechsel und Export berechnet Werkstattlotse nichts.

Rechte an Inhalten: Name, Logo, Bilder, Texte, Leistungen und Preise, die die Werkstatt einstellt, bleiben ihre. Sie räumt Werkstattlotse das einfache, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, sie in App, Website und Profilseite (Nummer 1) anzuzeigen; Werkstattlotse entfernt sie aus der öffentlichen Anzeige, sobald der Vertrag endet. Die Werkstatt sichert zu, dass sie die Rechte an diesen Inhalten hat, und stellt Werkstattlotse von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem von ihr zu vertretenden Verstoß beruhen.

10. Verfügbarkeit, Datensicherung und Haftung

Werkstattlotse bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit; Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit an. Werkstattlotse sichert die Daten täglich und prüft jede Sicherung durch eine Rückholprobe. Werkstattlotse haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Werkstattlotse nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Werkstatt regelmäßig vertrauen darf, etwa die Bereitstellung der Buchung und die Sicherung der Daten; die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11. Laufzeit, Kündigung, Löschen des Betriebs und Sperrung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Werkstatt kann ihn monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats in Textform kündigen, etwa per E-Mail; wer in der kostenfreien Zeit kündigt, zahlt nichts. Ist ein Zahlungsmittel hinterlegt, kann sie in der Software unter „Konto“ → „Tarif & Vertrag“ auch nur ihr Abo zum selben Zeitpunkt kündigen: Danach entfällt die Grundgebühr, und das Werkstattprofil ist für Autofahrer nicht sichtbar, bis sie wieder ein Zahlungsmittel hinterlegt; Vertrag und Daten bleiben bestehen. Werkstattlotse kann mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen und nennt dabei die Gründe (Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150); das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Gebühren je Termin für Termine, die bis zum Vertragsende über Werkstattlotse gebucht wurden, rechnet Werkstattlotse auch danach noch ab.

Betrieb löschen: Der Inhaber kann den Betrieb jederzeit selbst in der Software unter „Konto“ → „Betrieb löschen“ löschen. Damit endet der Vertrag sofort, ohne Kündigungsfrist. Läuft ein Abo bei Stripe, kündigt er es vorher unter „Konto“ → „Tarif & Vertrag“; solange Termine mit Kundenkonto offen sind, schließt er sie zuerst ab oder sagt sie ab – die Software zeigt, was fehlt. Bis zur Löschung entstandene Gebühren bleiben fällig; Gebühren je Termin für Termine, die bis dahin durchgeführt wurden, rechnet Werkstattlotse noch ab. Mit dem Löschen gehen sofort alle Zugänge zur Software, die Kontaktangaben im Profil, die Angaben zu Mitarbeitern (Namen, Arbeitszeiten, Qualifikationen), Fotos, Kalender-Abo und blockierte Zeiten, Kundensperren, Prüftage, Ansprechpartner bei Händlern, die Rechnungseinstellungen (Firmierung, Steuernummer, USt-IdNr., Bankverbindung) und was die Werkstatt in selbst eingetragenen Terminen zum Kunden notiert hat (Name, Telefon, Kennzeichen, Titel, Rechnungsanschrift und Notiz der Annahme) sowie die Nachrichten mit Kunden zu Terminen; Verbindungen zu Prüfdiensten enden, eine schon durchgeführte Prüfung kann der Prüfer noch abschließen. Der Betrieb ist für Autofahrer nicht mehr zu finden. Aus Aufbewahrungsgründen bleiben: alle Rechnungen und der Vertragsnachweis für die gesetzlichen Fristen (8 bzw. 10 Jahre, § 147 AO), Name, Anschrift und Inhaber des Betriebs als Rechnungsempfänger, die Buchungen der Autofahrer in deren Termin-Historie (mit dem Namen des Betriebs) und das unveränderliche Ereignisprotokoll. Es enthält keine Kontaktdaten, kann aber kurze Freitexte enthalten, etwa den Grund einer Absage oder – bei Einträgen bis 22.09.2026 – Titel eigener Termine und blockierter Zeiten. Rechnungen, Vertragsbestätigung und andere Unterlagen, die die Werkstatt behalten will, lädt sie vorher in der Software herunter. Der persönliche Zugang des Inhabers als Autofahrer bleibt bestehen; er lässt sich in der App gesondert löschen.

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen – etwa falschen Angaben, Preisangaben ohne Mehrwertsteuer oder manipulierten Bewertungen – kann Werkstattlotse das Profil sperren; die Werkstatt wird vorher angehört, außer bei schweren Verstößen. Sperrt, beschränkt oder beendet Werkstattlotse die Leistung – auch durch das Ausblenden des Profils wegen einer offenen Rechnung (Nummer 4a) –, teilt es der Werkstatt die Gründe spätestens mit dem Wirksamwerden in Textform mit (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150); die Werkstatt kann den Sachverhalt unter info@werkstattlotse.com klarstellen. Hebt Werkstattlotse die Maßnahme auf, ist das Profil unverzüglich wieder sichtbar. Nach Vertragsende gilt für die Daten der Werkstatt Nummer 9 („Wechsel und Datenexport“); die eigenen Rechnungen von Werkstattlotse an die Werkstatt und die Vertragsnachweise bewahren wir für die gesetzlichen Fristen auf.

Meldungen und Moderation: Hinweise auf rechtswidrige Inhalte in Profilen (Texte, Bilder, Preise, Angaben) kann jeder über „Profil melden“ auf der Profilseite oder in der App oder an info@werkstattlotse.com senden. Wir prüfen sie durch einen Menschen; automatisch prüft die Software nur, ob die Pflichtangaben nach Nummer 8 vollständig sind. Entfernen oder sperren wir etwas, erfährt die Werkstatt die Tatsachen und den Grund in Textform; sie kann unter info@werkstattlotse.com widersprechen, der Weg zu den Gerichten bleibt offen.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Bedingungen einschließlich des Vertrags zur Auftragsverarbeitung und der Preis- und Leistungsübersicht (Anlage 3) teilen wir mindestens 15 Tage, bei Preisen sechs Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail mit dem neuen Text mit – an die Inhaber und in der Software unter „Konto“ → „Tarif & Vertrag“. Die Mitteilung nennt, was sich ändert und ab wann die neue Fassung gilt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung, und die Werkstatt nutzt Werkstattlotse wie gewohnt; eine neue Fassung sperrt die Software nicht. Die Werkstatt kann die neue Fassung in der Software schon vorher ausdrücklich annehmen – damit verzichtet sie auf den Rest der Frist (Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150) – oder den Vertrag bis zum Inkrafttreten kündigen; eine solche Kündigung wird spätestens 15 Tage nach Zugang der Mitteilung wirksam. Änderungen von Leistungsumfang, Tarifen und Gebühren gelten nur, wenn die Werkstatt ihnen in der Software zustimmt; stimmt sie nicht zu, kann Werkstattlotse den Vertrag mit 30 Tagen Frist unter Angabe der Gründe kündigen. Andere Änderungen, die ein Gesetz verlangt oder die die Rechte der Werkstatt nicht schmälern, gelten als angenommen, wenn sie nicht bis zum Inkrafttreten widerspricht; darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Rückwirkend ändern wir diese Bedingungen nicht. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Werkstattlotse (23569 Lübeck), soweit die Werkstatt Kaufmann ist. Beschwerden richten Sie an info@werkstattlotse.com; wir antworten innerhalb von 14 Tagen. Ein internes Beschwerdemanagementsystem nach Art. 11 und die Benennung von Mediatoren nach Art. 12 der Verordnung (EU) 2019/1150 sind für kleine Unternehmen wie Werkstattlotse nicht vorgeschrieben.

Stand: 27.10.2026 · Vertragsfassung 2026-10-25