Werkstattlotse

Bedingungen für Prüfdienste

1. Vertragspartner und Gegenstand

Diese Bedingungen gelten zwischen Werkstattlotse – Fatih Sürücüoglu, Flenderstr. 83, 23569 Lübeck („Werkstattlotse“) und Prüfstellen, Prüforganisationen und selbstständigen Prüfingenieuren („Prüfpartner“), die Prüftermine – etwa Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) – in Kfz-Werkstätten über Werkstattlotse anbieten. Sie gelten nur für Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Prüfpartners gelten nicht.

Der Prüfpartner nimmt diese Bedingungen im Prüfer-Bereich an, wenn er die Online-Buchung zum ersten Mal freischaltet, spätestens aber, bevor er den ersten Prüfbericht hinterlegt. Die Person, die annimmt, nennt ihren Namen und ihre Funktion und bestätigt, dass sie den Prüfpartner insoweit vertreten darf; ein selbstständiger Prüfingenieur handelt für sich selbst. Werkstattlotse speichert dabei Zeitpunkt, Namen, Funktion und angenommene Fassung. Wer in einer Prüfstelle einen Zugang bekommt, bestimmt der Prüfpartner selbst; eine Werkstatt kann nur eine Prüfstelle ohne eigenen Zugang einladen.

2. Was Werkstattlotse leistet

Eine Mindestzahl an Buchungen schuldet Werkstattlotse nicht. Werkstattlotse ist nicht Vertragspartner der Prüfung. Den Vertrag über die Prüfung schließt der Fahrzeughalter mit dem Prüfpartner bzw. über die Werkstatt.

3. Keine Kosten für den Prüfpartner

Für den Prüfpartner ist die Nutzung von Werkstattlotse kostenlos. Werkstattlotse berechnet ihm weder eine Vermittlungsgebühr noch eine Grundgebühr, und er muss keine Prüfgebühren an Werkstattlotse melden. Die Online-Buchung von Prüfterminen ist Teil der Leistung, die die Werkstatt bei Werkstattlotse bezieht.

4. Unabhängigkeit der Prüfung

Die Prüfung ist allein Sache des Prüfpartners und seiner amtlich anerkannten Prüfer nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Werkstattlotse nimmt keinen Einfluss auf die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung, auf die Prüfentscheidung und auf die Zuteilung der Prüfplakette. Werkstattlotse erhält vom Prüfpartner keine Vergütung – auch nicht in Abhängigkeit vom Ergebnis.

Halten die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Prüforganisation eine Regelung dieser Bedingungen für unvereinbar mit den Vorgaben an die Unabhängigkeit der Prüfer, passen die Parteien die Regelung an. Bis dahin kann der Prüfpartner die Online-Buchung abschalten.

5. Pflichten des Prüfpartners

6. Datenschutz

Der Prüfer sieht über Werkstattlotse nur, was er für den Termin braucht: Fahrzeug (Hersteller und Modell), Leistung, Termin und Auftragsnummer. Namen, Kontaktdaten und Anschriften der Kunden erhält er über Werkstattlotse nicht. Für die Prüfung selbst und ihre Unterlagen, einschließlich des Prüfberichts, ist der Prüfpartner eigenständig verantwortlich.

Werkstattlotse verarbeitet die Angaben des Prüfpartners und die Zugänge seiner Prüfer (E-Mail-Adresse, Anmeldungen), um den Vertrag zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Hochgeladene Prüfberichte speichert Werkstattlotse verschlüsselt, zeigt sie nur dem Kunden der Buchung und löscht sie auf dessen Wunsch, mit seinem Konto oder spätestens 36 Monate nach dem Hochladen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Zugang zu Daten (Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/1150): Werkstattlotse hat technisch Zugang zu den Daten, die der Prüfpartner und seine Prüfer eingeben, und nutzt sie nur für diesen Vertrag. Der Prüfpartner sieht seine eigenen Angaben, seine Prüftage und die Buchungen bei ihm im oben genannten Umfang; Daten anderer Prüfpartner sieht er nicht. An Dritte gibt Werkstattlotse Daten nur, soweit es für die Leistung nötig ist oder das Gesetz es verlangt. Angaben und Inhalte, die der Prüfpartner einstellt, bleiben seine; Werkstattlotse nutzt sie nur, um die Leistung nach Nummer 2 zu erbringen.

7. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Prüfpartner kann ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen, Werkstattlotse mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Monatsende in Textform unter Angabe der Gründe (Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Unabhängig davon kann der Prüfpartner die Online-Buchung jederzeit abschalten, und die Werkstatt kann die Verbindung zum Prüfpartner trennen; ab dann sind bei ihr keine Prüftermine des Prüfpartners mehr online buchbar. Schon gebuchte Prüfungen kann der Prüfer weiterhin abschließen und ihren Prüfbericht hinterlegen.

Bei falschen Angaben oder Missbrauch des Prüfer-Bereichs kann Werkstattlotse die Online-Buchung für den Prüfpartner sperren. Die Gründe teilt Werkstattlotse spätestens mit dem Wirksamwerden in Textform mit (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150); der Prüfpartner kann den Sachverhalt unter info@werkstattlotse.com klarstellen.

Meldungen und Moderation: Hinweise auf rechtswidrige Inhalte in Angaben des Prüfpartners, die Autofahrer sehen, kann jeder über „Profil melden“ auf der Profilseite der Werkstatt oder in der App oder an info@werkstattlotse.com senden. Wir prüfen sie durch einen Menschen. Entfernen oder sperren wir etwas, erfährt der Prüfpartner die Tatsachen und den Grund in Textform; er kann unter info@werkstattlotse.com widersprechen, der Weg zu den Gerichten bleibt offen.

8. Haftung

Werkstattlotse haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Werkstattlotse nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Prüfpartner regelmäßig vertrauen darf, etwa die Bereitstellung der Buchung und die Sicherung der Daten; die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Werkstattlotse bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, kann sie aber nicht garantieren. Für die Prüfung, den Prüfbericht und ihre Folgen haftet der Prüfpartner; er stellt Werkstattlotse von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Prüfung oder dem Inhalt des Prüfberichts beruhen, soweit er die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat.

9. Änderungen und Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Bedingungen teilt Werkstattlotse mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail mit dem neuen Text mit. Der Prüfpartner kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten kündigen; eine solche Kündigung wird spätestens 15 Tage nach Zugang der Mitteilung wirksam. Bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Fassung, und die Online-Buchung bleibt, wie sie ist. Änderungen des Leistungsumfangs gelten nur, wenn der Prüfpartner ihnen im Prüfer-Bereich zustimmt; bis dahin ruht die Online-Buchung ab dem Inkrafttreten – darüber informiert Werkstattlotse per E-Mail mit dem Grund –, und stimmt er nicht zu, kann Werkstattlotse den Vertrag mit 30 Tagen Frist unter Angabe der Gründe kündigen. Andere Änderungen, die ein Gesetz verlangt oder die die Rechte des Prüfpartners nicht schmälern, gelten als angenommen, wenn er nicht bis zum Inkrafttreten widerspricht; darauf weist Werkstattlotse in der Mitteilung hin. Rückwirkend ändert Werkstattlotse diese Bedingungen nicht. Eine Vergütung kann Werkstattlotse nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Prüfpartners einführen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Werkstattlotse (23569 Lübeck), soweit der Prüfpartner Kaufmann ist. Fragen und Beschwerden richten Sie an info@werkstattlotse.com.

Stand: 27.10.2026